Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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BfDI veröffentlicht FAQ zum E-Rezept

Datum 19.01.2024

Aufgrund der vielen Nachfragen zur Einführung des E-Rezepts hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) eine Übersicht mit den Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen veröffentlicht.

E-Rezept-App auf einem Smartphone
Quelle: nmann77 - Adobe Stock

Seit Beginn des Jahres werden verschreibungspflichtige Arzneimittel mittels E-Rezept zu verordnet. Die E-Rezepte können Sie mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), mit einem Papierausdruck oder per E-Rezept-App (sogenannte gematik-App) einlösen. Das E-Rezept ist die erste medizinische Pflichtanwendung des deutschen Gesundheitsnetzes, der Telematikinfrastruktur (TI).

Den BfDI haben dazu eine Vielzahl von Anfragen erreicht. Antworten auf Fragen mit Bezug zum Datenschutz, können Sie in unserem neuen FAQ zum E-Rezept nachlesen.