Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 11. Januar 2005

Pressemitteilung 03/2005

Genetische Daten wirksam schützenSchaar unterstützt Forderung nach Verbot heimlicher Vaterschaftstests

Im Zusammenhang mit den Arbeiten an einem Gendiagnostikgesetz wird über ein Verbot heimlicher Vaterschaftstests diskutiert. Hierzu erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar: "Genetische Daten sind besonders schutzwürdig. Ich unterstütze deshalb den Vorschlag, die heimliche Durchführung von Gentests gesetzlich zu untersagen. Dies gilt sowohl für heimliche Vaterschaftstests als auch für sonstige Gentests, die ohne Wissen der Betroffenen durchgeführt werden."

Durch einen Gentest kann sich heute jeder Aufschlüsse über die gesundheitliche Disposition oder biologische Verwandtschaftsverhältnisse verschaffen. Es handelt sich hierbei um Daten aus den intimsten Bereichen eines Menschen, die einen wirksamen Schutz benötigen. Das dafür erforderliche Zellmaterial kann von einem weggeworfenen Zigarettenstummel, einem ausgerissenen Haar oder einem benutzen Trinkglas stammen. Da bis vor kurzer Zeit Gentests noch sehr aufwendig und teuer waren, bestand die Gefahr eines Missbrauchs früher eher theoretisch. Inzwischen sind Gentests für viele erschwinglich.

Peter Schaar: "Um den Missbrauch zu verhindern, dürfen Gentests nur durchgeführt werden, wenn die Betroffenen wirksam einwilligen oder wenn eine gerichtliche Anordnung auf Basis einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage vorliegt. Bei allem Verständnis für das Interesse des Vaters an der Feststellung seiner Vaterschaft müssen die elementaren Persönlichkeitsrechte des Kindes geschützt bleiben. Eine Ausnahmeregelung würde zu einem nicht mehr kontrollierbaren Dammbruch führen. Im übrigen steht den Betroffenen bei Zweifeln an der Vaterschaft der Weg zu den Gerichten offen, die bei der Entscheidung auch das Wohl des Kindes zu berücksichtigen haben."

Darüber hinaus stellen sich bei der geforderten Freigabe von heimlichen Vaterschaftstests die folgenden praktischen Fragen:

  • Bis zu welchem Alter des Kindes soll ein heimlicher Test zulässig sein?
  • Soll auch ein Mann einen Test durchführen lassen dürfen, der zwar rechtlich nicht der Vater ist, sich aber dafür hält und auf diese Weise ein Umgangsrecht mit dem Kind durchsetzen will?
  • Wie sieht es mit einer Frau aus, die ihrem Partner einen Seitensprung nachweisen möchte?
  • Mit welchen Argumenten könnte sonstigen Dritten, die gegebenenfalls auch ein Interesse an den Verwandtschaftsverhältnissen haben, etwa Erben, die Durchführung heimlicher Gentests vorenthalten bleiben?
  • Wie sollen Labors wirksam von heimlichen Gentests abgehalten werden, wenn Vaterschaftstests mit heimlich entnommenen Proben zugelassen werden?
  • Sollen auch Kinder das Recht erhalten, solche heimlichen Tests bei vermutlichen Vätern durchführen zu lassen?

Dies alles spricht für ein generelles Verbot heimlicher Gentests, wie es von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bereits seit Jahren gefordert wird.