Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Pressemitteilung 04/2005

EU-Datenschutzgruppe traf sich in Brüssel mit EU-Justizkommissar Franco Frattini

Bonn, den 21. Januar 2005

Auf Einladung des Vorsitzenden der Artikel-29-Gruppe, dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, nahm auch der EU-Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit Franco Frattini am 18.01.2005 an der Sitzung der Gruppe in Brüssel teil. Bei diesem Gespräch ging es nicht nur um eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der  Gruppe und der EU-Kommission, sondern auch um den Ausbau des Datenschutzes in der 3. Säule. Immer mehr Sachthemen, die die Datenschützer in Europa  beschäftigen, betreffen Fragen des Datenaustausches in den Bereichen Justiz und Kriminalitätsbekämpfung. Hier hat Frattini seine volle Unterstützung zugesichert und sich für eine vertiefte Zusammenarbeit mit der Datenschutzgruppe ausgesprochen.
 
Weitere Themen:

  • Die Artikel-29-Gruppe fordert, dass beim Einsatz der Radio-Frequency-Identification-Technologie (RFID) das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der davon Betroffenen sichergestellt wird. Hierfür ist es unbedingt erforderlich, Informations- bzw. Kennzeichnungspflichten für aktive Schreib- und Lesegeräte vorzusehen. Den Betroffenen muss zudem die Möglichkeit eingeräumt werden, mittels eines Monitoring-Systems lesende bzw. schreibende Zugriffe auf RFID-Chips erkennen und damit kontrollieren zu können. Schließlich müssen den Betroffenen technische Mittel zur Verfügung gestellt werden, mit denen sie RFID-Chips deaktivieren können.
  • Der von der Firma Google angebotene E-Mail-Dienst GMail sollte datenschutzrechtlich nachgebessert werden. Dies betrifft zum einen die Speicherdauer der Nutzungsdaten und der E-Mails auf dem Server von Google sowie die Informationspflichten gegenüber den GMail-Nutzern und deren Kommunikationspartnern. GMail berührt die Vertraulichkeit der Kommunikation, da  er die E-Mails automatisiert nach bestimmten Stichwörtern durchsucht, um kontextbezogene Werbung einzublenden. Dies darf nur erfolgen, wenn zuvor kein Betroffener widersprochen hat.
  • Es wurde eine Stellungnahme zur Angemessenheit des Datenschutzniveaus für die Übermittlung von Flugpassagierdaten an die kanadischen Zoll- und Grenzbehörden verabschiedet. Die Artikel-29-Gruppe wird sich an der demnächst stattfindenden Überprüfung des Umgangs der US-amerikanischen Behörden mit den an sie übermittelten Passagierdaten beteiligen.
  • Die Artikel-29-Gruppe hat sich mit dem Entwurf der EU-Kommission zur Einführung biometrischer Merkmale in Visa und zum Aufbau eines europaweiten Visa-Informationssystems beschäftigt. Sie wird die datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Behandlung dieses Themas im Europäischen Parlament einbringen. Mit Interesse hat die Datenschutzgruppe zur Kenntnis genommen, dass vorläufig nicht geplant ist, die biometrischen Merkmale auf RFID-Chips in den Visa selbst zu speichern.