Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 18. April 2005

Pressemitteilung 13/2005

EU-Datenschutzbeauftragte tagten in Brüssel

Die Datenschutzbeauftragten der Mitgliedstaaten der EU (Artikel 29-Gruppe) haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass internationale Unternehmen einen Datenexport in Drittländer auf der Grundlage interner Datenschutzregelungen durchführen können. Die Artikel 29-Gruppe stellte eine Checkliste mit Anforderungen an solche Regelungen auf, die als "Corporate Bindung Rules" bezeichnet werden. Den internationalen Unternehmen werden dadurch einzelne Verfahren in vielen europäischen Ländern mit möglicherweise widersprüchlichen Entscheidungen erspart.

Die Artikel 29-Gruppe verfolgt auch intensiv den weiteren Verlauf der Flugdatenübermittlung an die US-Sicherheitsbehörden. Sie bereitet gemeinsam mit der EU-Kommission einen Prüf- und Informationsbesuch in Washington für den Monat Mai vor. Dabei sollen die Praxis des Verfahrens und die weitere Verwendung der Daten geprüft werden.

Die europäischen Datenschutzbeauftragten haben darüber hinaus eine engere Kooperation vereinbart. Im Mittelpunkt stehen dabei europaweite Datenschutzprüfungen bestimmter Wirtschaftssektoren.

Die Gruppe, die seit einem Jahr vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz Peter Schaar geleitet wird, kann jetzt auf ihre fünfzigste Sitzung am 13./14. April 2005 in Brüssel zurückblicken. Sie hat seit 1997 über 100 Arbeitsdokumente verabschiedet und damit einen zentralen Beitrag zur Harmonisierung des Datenschutzes in Europa geleistet. Weitere Informationen finden Sie im Internet.