Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 27. April 2005

Pressemitteilung 16/2005

Europäische Datenschutzkonferenz:
Europaweiter Datenschutz bei Polizei und Justiz dringend erforderlich

Die Europäische Datenschutzkonferenz, die in diesem Jahr am 25./26. April in Krakau (Polen) stattfand, hat sich in einer einstimmig angenommenen Entschließung für einen verbesserten Datenschutz bei der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung ausgesprochen. Da die Europäische Union zur Achtung der Menschen- und Grundrechte verpflichtet ist, können Erleichterungen des Datenaustausches für die Strafverfolgung nur erfolgen, wenn europaweit ein hohes Datenschutzniveau garantiert wird. Dies gilt insbesondere, wenn der Zugriff für Strafverfolgungsbehörden auf Datenbestände in anderen Mitgliedstaaten eingeräumt wird. Zudem halten es die Datenschutzbeauftragten für dringend erforderlich, den europäischen Datenschutz umfassend und einheitlich für den öffentlichen und privaten Bereich zu regeln.

Die derzeitige Zersplitterung sollte durch möglichst einheitliche, für den Bürger leicht verständliche Vorgaben ersetzt werden. Nur so lässt sich das Grundrecht auf Datenschutz wirksam durchsetzen, das in der Charta der Europäischen Grundrechte und in der Europäischen Verfassung verankert ist.

Hierzu führt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar aus: “Europa kann nur zusammenwachsen, wenn auch die Grundrechte mit Leben gefüllt werden. Wenn wir in Europa eine durch Grenzen unbehinderte polizeiliche Zusammenarbeit einführen wollen, muss auch ein entsprechend wirksamer europaweiter Datenschutz garantiert werden.”