Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 8. September 2005

Pressemitteilung 31/2005

Keine Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikations- und Internetdienste

Anlässlich der heutigen Beratungen der Innen- und Justizminister der EU in Newcastle warnt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Vorsitzende der Artikel 29-Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten Peter Schaar vor einer Ausdehnung der Speicherung von Verkehrsdaten bei Telefon und Internet.

Dies hätte zur Folge, dass Millionen von Datensätzen völlig unschuldiger und unverdächtiger Nutzer von Telekommunikationsdiensten quasi „auf Vorrat“ überwacht würden. Höchst sensible und vom Fernmeldegeheimnis des Grundgesetzes geschützte Daten müssten standardmäßig, d.h. ohne einen konkreten Anlass für mögliche künftige Strafverfolgungsmaßnahmen gespeichert werden.

Auch in Zeiten des Terrorismus muss die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben. Schaar verweist insoweit auch auf eine Äußerung von EU-Justizkommissar Franco Frattini von gestern. Dieser versprach die Achtung der Privatsphäre unbescholtener Menschen. Insofern dürften nur gezielt Daten in Zusammenhang mit Terrorismus gespeichert werden.

Schaar hält es darüber hinaus nicht für hinnehmbar, dass eine Entscheidung, die so tief in die Grundrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger eingreift, allein durch den Ministerrat getroffen wird. Er unterstützt insofern die Position des Europäischen Parlaments. Dieses geht ebenso wie der juristische Dienst des Rates davon aus, dass der Ministerrat nicht befugt ist, die Mitgliedsstaaten zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikations- und Internetdienste zu verpflichten.