Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 28. Oktober 2005

Pressemitteilung 37/2005

Schaar wurden interne Ergebnisse der Biometriestudie nicht zugänglich gemacht

Die Aussage des Bundesinnenministers in seiner heutigen Pressemitteilung, wonach dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz auch der als intern deklarierte und nicht veröffentlichte Teil der Bio-P II-Studie zur System- und Überwindungssicherheit biometrischer Verfahren zugänglich gemacht worden sein soll, trifft nicht zu.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar: „Trotz mehrfacher Bitte, auch den nicht-öffentlichen Teil der Studie einsehen zu dürfen, wurden meinen Mitarbeitern und mir diese Informationen bisher nicht zur Kenntnis gegeben.“