Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 29. August 2006

Pressemitteilung 34/2006

Datenschutz bei neuer Volkszählung gewährleisten

Zum heutigen Kabinettsbeschluss für eine Volkszählung 2010/2011 erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar:

„Die Bundesregierung hat sich - anders als bei der letzten Volkszählung 1987 - für ein registergestütztes Zensusverfahren entschieden, bei dem die Daten vorwiegend aus Verwaltungsregistern zusammengeführt werden. Aus Sicht des Datenschutzes ist gegen ein solches Verfahren grundsätzlich nichts einzuwenden. Ich werde jedoch sorgfältig darauf achten, dass die Grundsätze eingehalten werden, die das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil 1983 zum Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aufgestellt hat. So muss gewährleistet sein, dass nur die Daten erhoben bzw. verwendet werden, die erforderlich und gesetzlich erlaubt sind. Die Zensusdaten dürfen nicht in die Verwaltung zurückfließen und unterliegen einer strengen statistischen Zweckbindung. So dürfen die Statistikdaten nicht für Verwaltungszwecke, etwa im Besteuerungsverfahren oder zur Korrektur der Melderegister verwendet werden. Schließlich sind die statistischen Angaben so früh wie möglich zu anonymisieren.“