Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 10. November 2006

Pressemitteilung 45/2006

Bundesverfassungsgericht stärkt Datenschutzrecht der Versicherten

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

„Seit langem bemängele ich die von den Versicherungsunternehmen verwendete allgemeine Mustererklärung, wonach sich Versicherte bei Vertragsabschluss damit einverstanden erklären müssen, dass in der Zukunft zu jeder Zeit sensible Gesundheitsdaten, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, abgefragt werden dürfen. Solche unbefristeten und unkonkreten „Freibriefe“ entsprechen nicht den Voraussetzungen einer informierten Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Die Versicherungen müssen in jedem Einzelfall eine gesonderte ärztliche Schweigepflichtentbindungserklärung einholen. Nur so hat der Versicherte den Überblick, welche seiner Gesundheitsdaten zu welcher Zeit weitergegeben werden. Ich hoffe, dass die Versicherungswirtschaft die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun endlich zum Anlass nimmt, die seit mehr als 15 Jahren verwendete und überholte Schweigepflichtentbindungserklärung in Versicherungsverträgen – wie von den Datenschutzaufsichtsbehörden mehrfach gefordert – den gesetzlichen Anforderungen anzupassen.“

Das Bundesverfassungsgericht hat heute seinen Beschluss vom 23.10.2006 (1 BvR 2027/02) zur Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch eine allgemeine Schweigepflichtentbindungserklärung in Versicherungsverträgen veröffentlicht. In der Entscheidung wird festgestellt, dass eine formularmäßige und zum Teil sehr allgemein umschriebene Erklärung das Interesse des Betroffenen an einem wirksamen informationellen Selbstschutz erheblich beeinträchtigt. Weil wegen der weiten Fassung der Erklärung nicht absehbar sei, welche Auskünfte von wem eingeholt werden können, werde dem Betroffenen die Möglichkeit genommen, die Wahrung seiner Geheimhaltungsinteressen selbst zu kontrollieren.