Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 28. November 2006

Pressemitteilung 49/2006

Verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Reform der TK-Überwachung beachten

Das Bundesministerium der Justiz hat gestern einen Referentenentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung an Bundesressorts, Länder und Verbände versandt.

Hierzu erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar:

Ich begrüße, dass das Bundesjustizministerium den lange angekündigten und letztlich überfälligen Gesetzentwurf nunmehr vorgelegt hat. Der Entwurf geht grundsätzlich in die richtige Richtung, indem er die rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Sicherungen bei strafprozessualen Überwachungsmaßnahmen stärkt. Positiv bewerte ich auch das Konzept, einheitliche Regelungen für sämtliche heimlichen Ermittlungsmaßnahmen zu schaffen. Kritisch sehe ich dagegen nach wie vor die vorgesehene Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten, die allerdings durch eine EG-Richtlinie vorgegeben ist.

Die Regelungen zur strafprozessualen Telekommunikationsüberwachung sind dringend reformbedürftig. Seit Jahren steigen die Zahlen der Überwachungsmaßnahmen kontinuierlich an, wissenschaftliche Studien haben erhebliche Defizite der bisherigen Anordnungspraxis aufgezeigt, und das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen deutliche Vorgaben zum Grundrechtsschutz der überwachten Personen gemacht.