Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 6. März 2007

Pressemitteilung 08/2007

Schaar fordert Modernisierung des Datenschutzes

Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zur Modernisierung des Datenschutzes am 5. März 2007 forderte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, jetzt endlich die lange überfällige Modernisierung des Datenschutzes anzugehen.

„Das Bundesdatenschutzgesetz hinkt seit Jahren der gesellschaftlichen und technologischen Entwicklung hinterher. In der Informationsgesellschaft werden immer mehr Daten, immer schneller und gründlicher miteinander vernetzt. Der Einzelne hat nicht nur keine Kontrolle mehr über den über ihn vorhandenen Datenfluss, er selbst wird zu einem bloßen Scorewert reduziert, ohne dass er diesen Wert selbst durch rechtstreues Verhalten beeinflussen kann, noch überhaupt weiß, wie sich dieser Wert zusammensetzt.

Die notwendigen Rechtsänderungen dürfen nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Angesichts der unübersehbaren technologischen Herausforderungen müssen wir zu einer Ethik der Informationsgesellschaft kommen, die den verantwortungsvollen Umgang mit den technischen Möglichkeiten beschreibt. Auch wenn eine Totalüberwachung zunehmend technisch möglich wird, darf sie nicht realisiert werden.“

Der Bundesbeauftragte unterstrich in der öffentlichen Anhörung dass die Modernisierung des Datenschutzes eine sich ständig neu stellende Herausforderung an den Gesetzgeber darstelle. Die Vorstellung, man benötige einen großen Wurf bei der Neufassung des Datenschutzrechts, habe in der Vergangenheit dazu beigetragen, dass letztlich gar nichts geschehen sei. Es sei überfällig, endlich die notwendigen Anpassungen in Angriff zu nehmen, insbesondere bei der Harmonisierung und Zusammenführung der vielfältigen bereichsspezifischen Regeln, bei der Verbesserung der Transparenz und hinsichtlich der wirksamen Sanktionierung von Datenschutzverstößen. So sei es nicht nachvollziehbar, dass zwar die unzulässige Speicherung von Daten eine Ordnungswidrigkeit darstelle, nicht jedoch deren rechtswidrige Nutzung.

Ausdruck eines modernen Datenschutzes ist unter anderem das Datenschutzaudit, also die Vergabe von Gütesiegeln nach unabhängiger Begutachtung. Die entsprechende Regelung im Bundesdatenschutzgesetz laufe seit mittlerweile sechs Jahren leer, da das für die Durchführung notwendige Ausführungsgesetz nicht beschlossen worden ist. Ich glaube, dass wir ohne ein funktionierendes Datenschutzaudit eine wichtige Weiterentwicklungsmöglichkeit des Datenschutzrechtes verpassen., sagte Schaar.

Im Hinblick auf das Scoring forderte der Bundesbeauftragte klare rechtliche Rahmenbedingungen und unbedingte rechtliche Verpflichtungen der Unternehmen zur Transparenz, auch und gerade bezüglich der Zusammensetzung und Berechnung des Scorewertes: Auskunfteien dürfen sich nicht länger hinter ihrem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis verstecken. Das ist nicht verhältnismäßig und verunsichert die Betroffenen.

Zur Transparenz gehört aber auch, dass Unternehmen die Betroffenen davon unterrichten, wenn auf die sie betreffenden Daten unrechtmäßig zugegriffen wurde oder die Daten gesetz- bzw. vertragswidrig genutzt wurden. In den USA haben bereits 33 Bundesstaaten entsprechende Gesetze zum Umgang mit Pflichtverletzungen im Umgang mit persönlichen Daten verabschiedet. Warum sollen die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher in dieser Hinsicht schlechter gestellt sein als die Bewohner von inzwischen mehr als dreißig US-Bundesstaaten?, fragte der Bundesbeauftragte. Ich finde, dass Amerika hier ein positives Beispiel für den Datenschutz liefert, an dem wir unsere Forderungen für ein neues angemessenes Datenschutzniveau durchaus orientieren können!