Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, 25. Juni 2007

Pressemitteilung 24/2007

Ubiquitous Computing darf nicht zum Albtraum werden - Beim RFID-Einsatz den Datenschutz gewährleisten
Schaar fordert weiterhin verbindliche Regeln für den Einsatz von RFID-Chips

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar betonte anlässlich der am 25./26. Juni in Berlin stattfindenden Konferenz ‚RFID: Auf dem Weg zum Internet der Dinge’ die Notwendigkeit klarer und verbindlicher Regelungen für den Einsatz von RFID-Technologie. Er forderte, heimliche Überwachungsmaßnahmen – insbesondere die heimliche Ortung von Personen unter Einsatz technischer Geräte – unter Strafe zu stellen.

Schaar sagte: Das ‚Internet der Dinge’ bietet das Potential zu allgegenwärtiger Überwachung. Wenn alle möglichen Gegenstände – etwa Kleidung, Kühlschränke, Lebensmittel und Arzneimittel – mit Funkchips ausgestattet sind und über Netze miteinander verknüpft werden, lässt sich letztlich jeder Umgang mit diesen Gegenständen registrieren. Angesichts dieser Risiken müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sein, dass ihr Verhalten nicht heimlich überwacht und registriert wird. Neben verbindlichen Regeln, die dies ausschließen, bedarf es dazu auch einer datenschutzfreundlichen Gestaltung der Technik.

Die Technologie muss sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren – dazu gehört auch eine datenschutzfreundliche Gestaltung. Ich halte es deshalb für dringend erforderlich, dass sich der Handel und die Hersteller umfassend, nachprüfbar und verbindlich dazu verpflichten, den Daten- und Verbraucherschutz bei RFID sicherzustellen. Weiterhin muss für Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit der Deaktivierung der Funkchips geschaffen werden, damit sie selbst bestimmen können, ob sie die RFID-Funktionalität nutzen oder nicht.

Das ‚Internet der Dinge’ ermöglicht es Dritten, immer unkomplizierter und immer genauer festzustellen, wo sich ein Gegenstand – und damit die Person, die ihn mitführt – befindet. Bereits jetzt werden im Internet vielfältige Dienste angeboten, die den Aufenthaltsort von Personen mittels Handy-Ortung feststellen. Das Ausspionieren des Aufenthaltsortes durch Privatpersonen ist selbst dann straffrei, wenn es ohne Wissen und ohne Zustimmung des Betroffenen erfolgt. Heimliche technische Überwachungsmaßnahmen – insbesondere die heimliche Ortung von Personen – müssen unter Strafe gestellt werden, um dem Weg in eine Gesellschaft entgegenzuwirken, bei der jeder jeden überwacht.

Weiterführende Materialen und Informationen hierzu finden sich unter:
www.bfdi.bund.de