Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, 27. Juni 2007

Pressemitteilung 25/2007

Schaar fordert Gendiagnostikgesetz

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat ein umfassendes Gendiagnosegesetz gefordert. Bei einer Vorlesung an der Technischen Fachhochschule Berlin am 26. Juni 2007 über datenschutzrechtliche Aspekte der Genomanalyse sagte Schaar:

Fast täglich werden neue wissenschaftliche Erkenntnisse über genetische Zusammenhänge gewonnen. Die neuen Erkenntnisse können dazu beitragen, wichtige Menscheitsfragen zu beantworten und sie versprechen Hilfe bei der Behandlung schwerer Krankheiten. Gleichzeitig verschärft sich mit der Entschlüsselung des Genoms die Frage, wie mit diesen äußerst sensiblen Daten umgegangen wird. Die Fortschritte im Bereich der Genetik unterstreichen die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Regelungen für den Einsatz von Gentests. Besondere Risiken bestehen vor allem bei der Verwendung genetischer Daten im Arbeitsverhältnis und beim Abschluss von Ver-sicherungsverträgen. Zudem ist die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2007 zu genetischen Vaterschaftstests überfällig. Weder das Medizinrecht noch das Datenschutzrecht bieten angemessenen Schutz. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie kurzfristig einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt. Ansonsten ist es zu befürchten, dass es auch in dieser Legislaturperiode bei bloßen Ankündigungen bleibt.

Schaar erinnerte an die vom Deutschen Bundestag einstimmig angenommene Entschließung vom 28. März 2007 (Bundestagsdrucksache 16/4882), die diese Forderung unterstützt. Dort heißt es: Der Deutsche Bundestag hält eine gesetzliche Regelung für den Bereich der Humangenetik für erforderlich. Er erwartet deshalb von der Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung über genetische Untersuchungen bei Menschen vorzulegen, in der die Bereiche geregelt werden sollen, die angesichts der Erkenntnismöglichkeiten der Humangenetik einen besonderen Schutzstandard erfordern, um die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.