Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, 11. Juli 2007

Pressemitteilung 28/2007

Fotofahndung: Schaar warnt vor dem Einsatz unausgereifter Technik

Aus Anlass der heutigen Vorstellung des Abschlussberichts zum Forschungsvorhaben Fotofahndung des Bundeskriminalamts warnt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar vor dem Einsatz unausgereifter Technik:

"Ich halte den Einsatz der im Versuch getesteten Gesichtserkennungssysteme in Fahndungsmaßnahmen für sehr problematisch, vor allem im Hinblick auf ihre niedrige Erkennungsleistung. Besonders kritisch sind Falscherkennungen, die bei einem echten Einsatz unverdächtige Bürger zunächst einem Anfangsverdacht aussetzen, Rechtfertigungszwänge auslösen und weitere Überprüfungen notwendig machen würden.

Auch wenn die technischen Mängel künftig beseitigt werden können und eine sichere Identifizierung möglich sein sollte, käme der Einsatz dieser Technik allenfalls in Fällen in Frage, in denen die Voraussetzungen einer polizeilichen Fahndungsausschreibung gegeben sind. Ihr Einsatz darf keinesfalls zu einer Totalüberwachung führen. So muss sichergestellt werden, dass Überwachungskameras nicht mit digitalisierten Passfotos verknüpft werden, die im Pass- und Personalausweisregister gespeichert werden."

Das Bundeskriminalamt hat im Zeitraum Oktober 2006 bis Januar 2007 die Möglichkeiten der modernen biometrischen Gesichtserkennung als Fahndungshilfsmittel im Mainzer Hauptbahnhof getestet. Dabei sollte untersucht werden, ob Personen automatisch und zuverlässig mit den auf den Markt erhältlichen Gesichtserkennungssystemen in einer Menschenmenge erkannt werden können. Hierzu wurden Gesichtsbilder von freiwilligen Teilnehmern aufgenommen und zum späteren Abgleich in einer Datenbank gespeichert. Die eingesetzten biometrischen Gesichtserkennungssysteme verglichen die Gesichter aus der Menge der vorbeigehenden Passanten im Hauptbahnhof mit diesen gespeicherten Bilddaten.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat das Projekt wegen seiner datenschutzrechtlichen Bedeutung von Anfang an kritisch begleitet. Dabei wurde besonderer Wert auf eine breit angelegte Information der Öffentlichkeit gelegt. Um dem Persönlichkeitsschutz – insbesondere unfreiwillig aufgenommener Personen – Rechnung zu tragen, wurden die Passanten auf dem Bahnhof informiert, in welchem Bereich der Test durchgeführt wurde, damit sie dem Aufnahmebereich ausweichen konnten.