Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, 24. Juli 2007

Pressemitteilung 31/2007

Wegfall des Briefmonopols – Wegfall des Datenschutzes?

Postdienstleistungen werden als privatwirtschaftliche Tätigkeiten durch die Deutsche Post AG und andere private Anbieter erbracht - so steht es im Grundgesetz. Zum Ende des Jahres läuft die vom Gesetzgeber der Deutschen Post AG eingeräumte Exklusivlizenz aus. Während das Europäische Parlament in diesen Tagen darüber berät, die Aufhebung des Postmonopols bis 2011 zu strecken, hält Deutschland am Wegfall des Briefmonopols fest: Schon lange haben sich Hunderte lizenzierter Wettbewerber auf die Öffnung des milliardenschweren Briefmarktes vorbereitet.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar erklärt hierzu:

„In Folge der teilweise bereits erfolgten Öffnung des Postmarktes hat die Zahl der Bürgerbeschwerden, die sich gegen Postdienstleister richten, deutlich zugenommen.

Vielfach gehen die Vorbereitungen auf den Wegfall des Briefmonopols mit großen Umstrukturierungen der Unternehmen einher. In Folge dessen kann es zu falschen oder mangelhaften Beförderungen von Postsendungen kommen. Es darf aber nicht sein, dass der Konkurrenzkampf den Datenschutz verdrängt und den Anspruch der Kunden auf Wahrung des Postgeheimnisses verletzt.

Verstöße würden erhebliche Konsequenzen haben: Auch die Bundesnetzagentur, die die Einhaltung der von ihr vergebenen Lizenzen auf dem Postmarkt überwacht, wird genau prüfen, ob Verstöße gegebenenfalls mit Bußgeldern oder gar Lizenzentzug geahndet werden müssen. Ich werde weiterhin mit der Bundesnetzagentur eng zusammenarbeiten, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch die Postdienstleister auch unter den neuen Bedingungen zu gewährleisten.

Unabhängig vom endgültigen Wegfall des Briefmonopols sichert die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei der Erbringung von Postdienstleistungen immer einen Wettbewerbsvorteil beim Kunden. Ich erwarte deshalb von den Unternehmen, dass sie auch aus wirtschaftlichem Eigeninteresse alle notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes treffen werden.“