Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 13. September 2007

Pressemitteilung 35/2007

Forschung braucht Datenschutz, Datenschutz braucht Forschung!

Anlässlich der Ersten Fachtagung für Datenschutzbeauftragte an Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen am 13./14. September 2007 an der Freien Universität Berlin erklärte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar, der zugleich Schirmherr der Veranstaltung ist:

„Fragen des Datenschutzes in Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen gewinnen weiter an Bedeutung. Informations- und Kommunikationstechniken werden hier besonders intensiv genutzt – auch zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Forschung und Lehre sind durch Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes besonders geschützt, damit die Forschenden auch Wege abseits ausgetretener Pfade gehen können. Trotzdem müssen auch hier die Rechte der Betroffenen gewahrt werden. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Datenschutz, die Achtung vor der Privatsphäre des Einzelnen.

Der Datenschutz braucht aber auch das Fachwissen und die Neugier der Mitglieder von Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Sie sind Denkwerkstätten, in denen die Bestimmungsfaktoren und Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung auf das menschliche Zusammenleben ergründet werden können. Sie sind also auch Orte des Nachdenkens über neue Wege im Datenschutzrecht. Die großen Herausforderungen des Datenschutzes warten auf kreative Lösungen: Angesichts der vielfältigen Vernetzung und Auswertungsmöglichkeiten persönlicher Daten brauchen wir Konzepte, die Raum lassen nicht nur für die bloß unbeobachtete Privatsphäre, sondern auch für die freie und manchmal unangepasste Selbstentfaltung des Einzelnen.

Eine besondere Rolle hierbei spielen die Datenschutzbeauftragten in den Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Ihre Fachkenntnis, ihr Problembewusstsein und ihr Engagement beeinflussen das Gesicht der entstehenden Informationsgesellschaft.“