Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, 27. November 2007

Pressemitteilung 48/2007

Schaar: Auch beim grenzüberschreitenden Datenaustausch für Zwecke der Sicherheit muss das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Am 26./27. November 2007 findet auf Initiative des Europäischen Parlaments und der Portugiesischen Nationalversammlung ein Treffen des gemeinsamen Komitees zum Thema Die Zukunft der EU als ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts statt.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar äußerte sich heute zum Thema Austausch von Daten für Zwecke der Sicherheit wie folgt:

Auch wir Datenschützer wenden uns nicht dagegen, dass für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität personenbezogene Daten erhoben und zwischen den Sicherheitsbehörden ausgetauscht werden. Allerdings müssen dabei grundlegende rechtstaatliche Prinzipen beachtet werden, insbesondere der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Damit wäre es nicht zu vereinbaren, wenn immer mehr Daten ohne Anfangsverdacht und ohne konkrete Gefahr erhoben und quasi auf Vorrat gespeichert und übermittelt würden. Der Austausch muss streng zweckgebunden für die Aufgaben der Sicherheitsbehörden erfolgen. Dabei sind auch die Rechte unbescholtener Bürgerinnen und Bürger zu wahren. Zudem müssen die datenschutzrechtlichen Regelungen entsprechend ausgebaut werden und es bedarf einer begleitenden datenschutzrechtlichen Kontrolle durch unabhängige Datenschutzbehörden über die Grenzen hinweg.

Schaar erneuerte seine Kritik an verschiedenen Maßnahmen, die zunächst auf europäischer Ebene beschlossen und nun in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Insbesondere erwähnte er dabei die generelle Vorratsspeicherung von Daten über die Telekommunikation und über die Nutzung des Internet. Zudem warnte er davor, das mit den USA geschlossene Abkommen zur Übermittlung von Flugpassagierdaten (PNR-Abkommen) unverändert auf Europa zu übertragen.