Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, 28. November 2007

Pressemitteilung 49/2007

Koreanische Zollbehörden wollen zukünftig auf die in den Reservierungssystemen der Europäischen Fluglinien gespeicherten Fluggastdaten zugreifen

Ab dem 1. Dezember 2007 verlangen auch die koreanischen Behörden – wie bereits die USA und Kanada – den Zugriff auf die Passagierdaten, die in den Reservierungssystem der Fluggesellschaften gespeichert sind.

Diese Informationen über ein- und ausreisende Fluggäste sollen der koreanischen Regierung Erkenntnisse im Kampf gegen Terrorismus und Drogenschmuggel liefern.

Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der auch Vorsitzender der Artikel 29-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten ist, sagte zu den Forderungen Koreas:

Für die Datenübermittlung besteht nach europäischem Recht weder eine rechtliche Verpflichtung noch haben die Fluggesellschaften eine entsprechende Befugnis. Korea gewährleistet kein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne der Europäischen Datenschutzrichtlinie. Wichtige Fragen, etwa wie die Daten zu übermitteln sind oder welche Rechte die betroffenen Passagiere haben, sind völlig offen. Ich habe mich deshalb in einem Brief an die portugiesische Ratspräsidentschaft gewandt und Maßnahmen zur Wahrung des Datenschutzes der Flugpassagiere angemahnt.

Schaar wies auch darauf hin, dass die europäischen Datenschutz-Aufsichtsbehörden die Gesellschaften auffordern werden, einem solchen Verlangen nicht nachzukommen, weil der Datentransfer mit der europäischen Rechtslage unvereinbar ist. Korea dürfe kein Präzedenzfall für die wachsende Anzahl der Länder werden, die gleichfalls die Nutzung von Passagierdaten für ihre Zwecke erwägen, die aber keine entsprechenden völkerrechtlichen Vereinbarungen mit der EU geschlossen haben.

In diesem Zusammenhang erinnerte Schaar an die auf der Internationalen Datenschutzkonferenz in Montreal im September 2007 verabschiedete Entschließung, in der die Einführung globaler datenschutzrechtlicher Standards für die Verarbeitung von Passagierdaten gefordert wird.

In einer globalisierten Welt müssen auch die Pflichten der Staaten, die Passagierdaten nutzen wollen, klar definiert und die Rechte der betroffenen Fluggäste garantiert werden.