Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, 29. November 2007

Pressemitteilung 51/2007

Schaar gegen Bundesratsforderung nach Weitergabe von Internetdaten an die Musik- und Filmindustrie!

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar sieht sich in seinen Befürchtungen zur Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung bereits jetzt bestätigt.

Der Bundesrat wird sich in seiner morgigen Sitzung, am 30.11.2007, u.a. mit der Umsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung (Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG) befassen.
Dabei steht eine Entschließung zur Abstimmung, die es z.B. der Musik- und Filmindustrie ermöglichen würde, zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen auf sämtliche Daten aus der Telekommunikationsüberwachung zurückzugreifen. Dies ist völlig inakzeptabel. Die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung soll nach dem verbindlichen EG-Recht ausschließlich der Bekämpfung des Terrorismus und schwerer Kriminalität dienen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar erklärt hierzu:

"Der Bundesrat würde sich bei dem aus verfassungs- und datenschutzrechtlicher Sicht ohnehin schon äußerst problematischen Gesetzentwurf für eine unerträgliche Verschärfung stark machen. Der Zugriff auf die gemäß der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Telekommunikationsdaten muss für zivilrechtliche Zwecke tabu sein. Wie von der EG-Richtlinie vorgegeben, muss er vielmehr auf Zwecke der Verfolgung von schweren Straftaten und damit für hoheitliche Zwecke beschränkt werden und auch bleiben.

Ich appelliere daher an den Gesetzgeber, auf eine weitere Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses - erstmals zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen - zu verzichten. Es wäre völlig unakzeptabel, wenn Daten, deren zwangsweise Speicherung mit der Abwehr terroristischer Gefahren begründet wird, nun auf breiter Basis für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen genutzt würden. Die Musik- und Filmindustrie muss selbst dafür Sorge tragen, dass durch technische Maßnahmen und neue Geschäftsmodelle unrechtmäßigen Nutzungen die Grundlage entzogen wird."