Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Berlin/Karlsruhe, 15. Dezember 2008

Pressemitteilung /2008

Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder25 Jahre VolkszählungsurteilDatenschutz – Durchstarten in die Zukunft!

Vor 25 Jahren, am 15. Dezember 1983, hat das Bundesverfassungsgericht als Antwort auf die Gefahren der modernen Informationstechnologien das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verankert. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist eine wesentliche Funktionsbedingung einer freiheitlichen Gesellschaft.

Vor 25 Jahren, am 15. Dezember 1983, hat das Bundesverfassungsgericht als Antwort auf die Gefahren der modernen Informationstechnologien das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verankert. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist eine wesentliche Funktionsbedingung einer freiheitlichen Gesellschaft.


Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder möchten in einer Festveranstaltung, die am 15. Dezember 2008 um 14:00 Uhr im Bürgersaal des Karlsruher Rathauses stattfindet, an die 25. Wiederkehr der Geburtsstunde des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung erinnern. Neben einem Rückblick auf die letzten 25 Jahre, soll der Blick nach vorne gerichtet und die Zukunft des Datenschutzes diskutiert werden.


Redner bei dieser Festveranstaltung sind:

  • Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts
  • Prof. Dr. Ernst Benda, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.
  • Prof. Dr. Spiros Simitis, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a. M.


Daran schließt sich eine Podiumsdiskussion an. Einzelheiten zu der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der Anlage.


Leider sind die im Volkszählungsurteil vom Gericht beschriebenen Szenarien inzwischen vielfach Realität geworden. Das Bundesverfassungsgericht hat seither immer wieder den Schutz der Privatsphäre stärken und den Gesetzgeber korrigieren müssen. Im Februar 2008 hat das Gericht seine Rechtsprechung zum Schutz des Persönlichkeitsrechts angesichts fortschreitender technischer Möglichkeiten durch Formulierung eines Grundrecht aufs Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität der informationstechnischen Systeme erneut weiterentwickelt.

Die Privatsphäre, der Schutz des Einzelnen, ist heute vor Ausforschung so gefährdet wie nie zuvor.


Es ist nicht nur der Staat, der mit Sicherheitsgesetzen und großen Datensammlungen die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zurückdrängt. Personenbezogene Daten stellen auch einen großen wirtschaftlichen Wert dar. Unternehmen sehen in ihnen eine frei verfügbare Ressource und nutzen sie so weit wie möglich, wie die aktuellen Datenschutzvorfälle leider eindrucksvoll belegen. Dabei bleiben die Interessen der Betroffenen häufig auf der Strecke.


Der Gesetzgeber ist aufgerufen, angemessene rechtliche Grenzen für die Datenverarbeitung festzuschreiben. Deshalb ist es erfreulich, dass nun nach Jahren des Stillstands zwei Novellen des Bundesdatenschutzgesetzes - eine zum Bereich Auskunfteien und Scoring, eine andere zum Adresshandel - in Angriff genommen wurden.