Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, 25. Januar 2008

Pressemitteilung 02/2008

Neue Broschüre zum Informationsfreiheitsgesetz

Um es den Bürgerinnen und Bürgern leichter zu machen, Ihre Rechte auf freien Informationszugang zu den Verwaltungsvorgängen auch zu nutzen, hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eine Informationsbroschüre mit der Bezeichnung „BfDI - Info 2: Informationsfreiheitsgesetz, Text und Erläuterungen“ herausgegeben.

Diese Broschüre soll allen Interessierten die Möglichkeit geben, sich schnell und umfassend über ihre Rechte auf freien Zugang zu amtlichen Informationen öffentlicher Stellen zu informieren und diese zielgerichtet wahrzunehmen. Sie enthält neben einführenden Erläuterungen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes eine Zusammenstellung der Informationsfreiheitsgesetze - soweit vorhanden - auch der der Länder, der entsprechenden Regelungen der Europäischen Union sowie weiterer damit in Zusammenhang stehender Rechtsvorschriften wie das Umweltinformationsgesetz und das Verbraucherinformationsgesetz.

Die Informationsbroschüre kann kostenlos beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstraße 30, 53117 Bonn, bestellt werden und ist auch über das Internet abrufbar.

Hinweis: Der erste Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten zur Informationsfreiheit wird dem Präsidenten des Deutschen Bundestages am 8. April 2008 übergeben.

Ebenfalls wieder verfügbar sind in neuer Auflage

  • BfDI-Info 1: Bundesdatenschutzgesetz - Text und Erläuterungen
  • BfDI-Info 4: Der Datenschutzbeauftragte in Behörde und Betrieb.