Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, 25. Januar 2008

Pressemitteilung 03/2008

Endlich Regelungen zur Gendiagnose schaffen

Auf einer Veranstaltung der Universität Hannover zur genetischen Forschung forderte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar die Bundesregierung auf, endlich einen Entwurf für ein Gendiagnostikgesetz vorzulegen. Er erinnerte daran, dass der Deutsche Bundestag bereits seit langem entsprechende Forderungen unterstützt: Der Ball liegt jetzt bei der Bundesregierung. Sie muss endlich das Gendiagnostikgesetz auf den Weg bringen, damit es noch in der jetzigen Legislaturperiode beschlossen werden kann.


Schaar erklärte: Ohne Gendiagnostikgesetz besteht die Gefahr, dass Gentests im Arbeitsleben und in der Versicherungswirtschaft eingesetzt werden mit der Konsequenz, dass Menschen mit genetisch bedingten Risiken ausgegrenzt werden. Ich befürchte, dass Menschen auf Grund ererbter genetischer Anfälligkeiten keinen Arbeitsplatz bekommen und auf einen angemessenen Versicherungsschutz verzichten müssen. Deshalb muss gewährleistet werden, dass genetische Untersuchungen nur durchgeführt werden, wenn der Betroffene nach umfassender Aufklärung über Zweck und mögliche Konsequenzen zu einer solchen Untersuchung eingewilligt hat. Heimliche Gentests müssen unter Strafe gestellt werden. Jeder muss selbst darüber entscheiden, welche genetischen Informationen er erhält und wem gegenüber er sie offenbart. Dazu gehört auch das Recht auf Nichtwissen.