Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, 1. Februar 2008

Pressemitteilung 04/2008

Auch Schaar für Datenschutzgrundrecht im Grundgesetz - Debatte über mehr rechtlichen Schutz persönlicher Daten überfällig -

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat in einem Namensartikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 31.1.2008 angeregt, den Grundrechtsschutz für persönliche Daten in der digitalen Welt zu verbessern.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar unterstützt die aus dem parlamentarischen Raum und der Bundesjustizministerin aktuell vorgebrachten Forderungen, das Grundrecht auf Datenschutz in das Grundgesetz aufzunehmen:

Die Debatte darüber, wie die Privatsphäre in der digitalen Welt besser geschützt werden kann, ist überfällig. Bei vielen Gesetzen der letzten Jahre ging es überwiegend darum, Behörden den Umgang mit persönlichen Daten zu erleichtern und den Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken, etwa bei der Erfassung von Fingerabdrücken, der Registrierung von Telefondaten und der Speicherung von Flugreisenden. Wie jüngste europaweite Umfragen belegen, erwarten die Bürgerinnen und Bürger von den Regierungen und vom Gesetzgeber, dass er der zunehmenden Registrierung unseres alltäglichen Verhaltens und der vielfältigen Verknüpfung persönlicher Daten Grenzen setzt. Deshalb begrüße ich auch den gestrigen Vorstoß von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, den Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts im Grundgesetz festzuschreiben. Bundesregierung und Bundestag müssen sich aber beeilen, damit ein solches Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode verwirklicht werden kann.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben wiederholt angeregt, den Datenschutz in das Grundgesetz aufzunehmen. Die Forderung war auch Gegenstand der Verfassungsdebatte unmittelbar vor und nach der deutschen Vereinigung am 3. Oktober 1990. Der vom Zentralen Runden Tisch erarbeitete – jedoch nicht mehr von der Volkskammer beschlossene – Verfassungsentwurf für die DDR enthielt ein Grundrecht auf Datenschutz. Alle neuen Bundesländer haben den Datenschutz in ihre Landesverfassungen aufgenommen. Die Berücksichtigung des Datenschutzes im Grundgesetz war später auch Gegenstand der Beratungen der Gemeinsamen Verfassungskommission des Bundes und der Länder. Entsprechende Vorschläge fanden jedoch nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit.

Auch die Europäische Grundrechtecharta enthält in Art. 8 ein Datenschutzgrundrecht. Es lautet:

"(1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

(2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.

(3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht."