Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, 21. Februar 2008

Pressemitteilung 06/2008

Schaar begrüßt gesetzliche Neuregelung zur Klärung der Vaterschaft- Gendiagnostikgesetz überfällig

Zu der heute erwarteten Verabschiedung der Neuregelung zur Feststellung von Vaterschaften erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar: Dies ist ein vernünftiger Interessenausgleich zwischen den betroffenen Kindern, Müttern und Vätern. Väter sind nicht mehr auf die Durchführung von rechtlich sehr zweifelhaften heimlichen Vaterschaftstests angewiesen, sondern können in einem rechtlich klar geregelten Verfahren eine Klärung ihrer Vaterschaft herbeiführen.


Bei dieser Gelegenheit wies Schaar darauf hin, dass genetische Informationen auch in anderen Bereichen, insbesondere bei Versicherungen und im Arbeitsleben, endlich ausreichend geschützt werden müssen. Hierzu gehöre auch ein strafbewehrtes Verbot heimlicher Gentests. Schaar sagte: Ich erwarte von der Koalition, dass sie ihr Versprechen hält, ein Gendiagnostikgesetz noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen.