Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, 11. März 2008

Pressemitteilung 09/2008

Bundesverfassungsgericht stoppt Dauerüberwachung der Autofahrer

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das automatische Scannen von Kfz-Kennzeichen erklärte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:

"Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Das Gericht hat klare Kriterien formuliert, unter denen das automatische Kfz-Kennzeichen-Scanning zulässig wäre. Das Bundesverfassungsgericht unterstreicht erneut, dass bei polizeilichen Eingriffen stets die Verhältnismäßigkeit und die berechtigten Interessen der Betroffenen gewahrt bleiben müssen; bei einer anlass- und verdachtslosen Erfassung aller Kfz-Kennzeichen im Dauerbetrieb wäre dies jedenfalls nicht mehr gegeben. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes stärkt somit erneut das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger.

Ich gehe davon aus, dass nicht nur die angegriffenen Polizeigesetze in Hessen und Schleswig-Holstein, sondern auch diejenigen der anderen Länder mit entsprechenden Regelungen gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes auf ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen. Der Einsatz des automatischen Kfz-Kennzeichen-Scanning sollte auf die Abwehr schwerwiegender Rechtsgutverletzungen (etwa Gefahren für Leib und Leben) und die Aufklärung schwerer Straftaten beschränkt werden. Auf jeden Fall müssen nach einem Abgleich mit zur Fahndung ausgeschriebenen Kfz die Daten in Nicht-Treffer-Fällen unverzüglich gelöscht werden. Die längerfristige Speicherung oder die Verwendung der Daten für andere Zwecke - etwa zur Bildung von Bewegungsprofilen – scheidet aus. Auch Ermittlungen ins Blaue hinein - ohne konkrete Anhaltspunkte für Gefährdungen oder Straftaten - darf es nicht geben."