Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, 19. März 2008

Pressemitteilung 11/2008

Bundesverfassungsgericht reduziert verfassungsrechtliches Risiko der Vorratsdatenspeicherung

Zu der heutigen Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, nach der die Vorratsdaten vorläufig nur noch unter engen Voraussetzungen zur Verfolgung schwerer Straftaten verwendet werden dürfen, erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar:

„Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Eilentscheidung die Verwendung der auf Vorrat gespeicherten Daten erheblich eingeschränkt. Zwar bleiben noch wichtige Fragen der Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorbehalten, wie etwa die Reichweite der Geltung des Gemeinschaftsrechts. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch anerkannt, dass der Abruf von auf Vorrat gespeicherten Verkehrsdaten schwerwiegend in das Telekommunikationsgeheimnis der Bürgerinnen und Bürger eingreift. Ebenso hat das Gericht bestätigt, dass die Vorratsdatenspeicherung einen erheblichen Einschüchterungseffekt bei den Bürgerinnen und Bürgern bewirken kann.

Ich begrüße, dass das verfassungsrechtliche Risiko von Grundrechtseingriffen durch die heutige Eilentscheidung bereits deutlich reduziert wird, und erhoffe mir ein noch weitergehendes Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Hauptsacheentscheidung.“