Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Berlin, 4. April 2008

Pressemitteilung /2008

Ergebnisse der 75. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder:Datenschutzbeauftragte fordern mehr Respekt vor den GrundrechtenBerliner Erklärung: Herausforderungen für den Datenschutz zu Beginn des 21. Jahrhunderts

Zum Abschluss der 75. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Berlin hat der diesjährige Konferenzvorsitzende, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, gemeinsam mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der die Datenschutzkonferenz im nächsten Jahr leiten wird, die Konferenzergebnisse vorgestellt.

Im Mittelpunkt der Datenschutzkonferenz stand die Frage, wie Datenschutz im 21. Jahrhundert gesichert werden kann. Sie hat hierzu eine Berliner Erklärung beschlossen.

Zum Abschluss der 75. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Berlin hat der diesjährige Konferenzvorsitzende, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, gemeinsam mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der die Datenschutzkonferenz im nächsten Jahr leiten wird, die Konferenzergebnisse vorgestellt.

Im Mittelpunkt der Datenschutzkonferenz stand die Frage, wie Datenschutz im 21. Jahrhundert gesichert werden kann. Sie hat hierzu eine Berliner Erklärung beschlossen.

Peter Schaar sagte: Wir brauchen eine neue Datenschutzkultur. Die Regelungen insbesondere zum Großen Lauschangriff, zur Telekommunikationsüberwachung, zur Rasterfahndung, zur Online-Durchsuchung, zur automatischen Auswertung von Kfz-Kennzeichen und zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten haben die verfassungsrechtlich zwingende Balance zwischen Sicherheitsbefugnissen der staatlichen Behörden und persönlicher Freiheit der Bürgerinnen und Bürger missachtet. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer Reihe von grundlegenden Entscheidungen diese Balance wieder hergestellt und damit auch den Forderungen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder größtenteils Rechnung getragen.



Weitere Entschließungen der Konferenz

  • Folgen des Urteils des BVerfG vom 27.02.2008 zur heimlichen Online-Durchsuchung privater Computer
  • Novellierung des BKA-Gesetzes

  • Zuverlässigkeitsüberprüfungen außerhalb des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
  • Verwendung von Fluggastdaten (PNR-Daten) in Europa
  • Abkommen zum Datenaustausch mit den USA
  • Datenschutzgerechtes Identitätsmanagement
  • Medienkompetenz und Datenschutzbewusstsein in der jungen „Online-Generation“

Die Datenschutzkonferenz beschäftigte sich auch mit der Frage, ob - wie von Landespolitikern behauptet - datenschutzrechtliche Anforderungen die Gewährleistung des Kindeswohls behindern. Auf Basis der Vorarbeiten ihres Arbeitskreises „Gesundheit und Soziales“ kamen die Datenschutzbeauftragten zu dem Ergebnis, dass derartige pauschale Schuldzuweisungen jeglicher Grundlage entbehrten. Die Datenschutzbeauftragten werden sich weiterhin konstruktiv an der Diskussion beteiligen, wie das Kindeswohl unter Wahrung besonderer Vertrauensbeziehungen zwischen den Beteiligten gestärkt werden kann.

Auch der Arbeitnehmerdatenschutz war ein Thema auf der Konferenz. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder treten bereits seit Jahren für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ein. Der Deutsche Bundestag hat diese Position in wiederholten einstimmig angenommenen Entschließungen unterstützt. Die Datenschutzbeauftragten erwarten, dass die Bundesregierung jetzt endlich tätig wird.


Die nächste nationale Datenschutzkonferenz findet am 6./7.November 2008 in Bonn wiederum unter Vorsitz des Bundesdatenschutzbeauftragten statt.