Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, 16. April 2008

Pressemitteilung 15/2008

Verabschiedung des Eckpunktepapiers zum Gendiagnostikgesetz

Nach Verabschiedung eines Eckpunktepapiers zu einem Gendiagnostikgesetz auf der heutigen Kabinettssitzung zeigt sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar erfreut, dass die Bundesregierung das lange erwartete Gendiagnostikgesetz auf den Weg bringen will.

Schaar erklärte: "Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung Eckpunkte zum Umgang mit genetischen Daten beschlossen hat. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie auf Basis dieser Eckpunkte bald einen Gesetzentwurf vorlegt, damit das Gendiagnostikgesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann.

Nach Verabschiedung eines Eckpunktepapiers zu einem Gendiagnostikgesetz auf der heutigen Kabinettssitzung zeigt sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar erfreut, dass die Bundesregierung das lange erwartete Gendiagnostikgesetz auf den Weg bringen will.

Schaar erklärte: "Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung Eckpunkte zum Umgang mit genetischen Daten beschlossen hat. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie auf Basis dieser Eckpunkte bald einen Gesetzentwurf vorlegt, damit das Gendiagnostikgesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann.

Erfreulicherweise greifen die Eckpunkte die wesentlichen Forderungen auf, die von den Datenschutzbeauftragten seit langem vertreten werden. Von besonderer Bedeutung sind vor allem klare Regelungen zum Verbot von Gentests im Arbeitsleben und in der Versicherungswirtschaft. Ohne derartige Vorgaben würde die Gefahr entstehen, dass Menschen mit genetisch bedingten Risiken zukünftig weder einen Arbeitsplatz noch einen angemessenen Versicherungsschutz erhalten.
Zudem ist zu gewährleisten, dass genetische Untersuchungen nur durchgeführt werden, wenn der Betroffene nach umfassender Aufklärung über Zweck und mögliche Konsequenzen zu einer solchen Untersuchung eingewilligt hat. Bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz oder Beantragung einer Lebensversicherung kann von einer wirklichen Freiwilligkeit allerdings keine Rede sein. Deshalb sollte der Gesetzgeber den Umgang mit genetischen Daten in diesen Bereichen besonders restriktiv regeln. Heimliche Gentests müssen unter Strafe gestellt werden. Jeder muss selbst darüber entscheiden, welche genetischen Informationen er erhält und wem gegenüber er sie offenbart. Dazu gehört auch das Recht auf Nichtwissen."