Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Berlin, 4. Juni 2008

Pressemitteilung 19/2008

Datenschutzrechtliche Nachbesserungen beim BKA-Gesetz erforderlich

Zur Verabschiedung des Entwurfs eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt in der heutigen Kabinettsitzung erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:

Zur Verabschiedung des Entwurfs eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt in der heutigen Kabinettsitzung erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:

"Die heute im Kabinett beschlossene Gesetzesnovelle zum BKA-Gesetz, mit der das Bundeskriminalamt umfassende präventiv-polizeiliche Befugnisse erhalten soll, begegnet erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken. Ich werde mich bei der Beratung des Gesetzes im Deutschen Bundestag für entsprechende Nachbesserungen einsetzen.

Obwohl das BKA im Hinblick auf die weiterhin bestehende Zuständigkeit der Länder bei der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus wohl nur in wenigen Fällen selbst in diesem Aufgabenbereich tätig sein wird, soll es mehr Befugnisse erhalten, als den einzelnen Landespolizeien zur Erfüllung ihrer eigenen Gefahrenabwehraufgaben zustehen. Ich habe deshalb Zweifel, ob die Einräumung so weitgehender Befugnisse dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trägt. Für unzureichend halte ich auch die vorgesehenen Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei heimlichen Eingriffsmaßnahmen."

Mit dem Gesetz sollen dem BKA neben den polizeilichen Standardmaßnahmen, wie z.B. erkennungsdienstliche Behandlung, Befragung, Platzverweis die folgenden präventiven Befugnisse erteilt werden, die mit weit reichenden Eingriffen in Grundrechte verbunden sind:

  • Akustische und optische Wohnraumüberwachung

  • Telekommunikationsüberwachung

  • heimlicher Zugriff auf informationstechnische Systeme (sog. Online-Durchsuchung)

  • Rasterfahndung

Der Gesetzgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Maßnahmen nur als ultima ratio zur Anwendung gelangen.