Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Berlin, 16. Juli 2008

Pressemitteilung 21/2008

Google Street View: Bundesdatenschutzbeauftragter gegen Ausleuchtung persönlicher Lebensumstände - für strikte Verwertungsgrenzen bei Geodaten

In diesen Tagen hat Google auch in deutschen Städten damit begonnen, jedes Haus digital zu fotografieren und die Bilder in seine riesige Datenbank zu integrieren. Die Bilder sollen weltweit zum Abruf aus dem Internet zur Verfügung stehen. Sie können mühelos mit Satellitenfotos, Adressdatenbanken und weiteren personenbezogenen Daten verknüpft werden. Damit werden persönliche Lebensumstände noch intensiver ausgeleuchtet.

In diesen Tagen hat Google auch in deutschen Städten damit begonnen, jedes Haus digital zu fotografieren und die Bilder in seine riesige Datenbank zu integrieren. Die Bilder sollen weltweit zum Abruf aus dem Internet zur Verfügung stehen. Sie können mühelos mit Satellitenfotos, Adressdatenbanken und weiteren personenbezogenen Daten verknüpft werden. Damit werden persönliche Lebensumstände noch intensiver ausgeleuchtet.


Sehr kritisch steht dem der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar gegenüber. Er fordert gesetzliche Begrenzungen: Geodaten sollten nur nach vorheriger Einwilligung des Betroffenen genutzt werden dürfen. Der Bundestag hat die Chance, dies bei den ohnehin im Herbst anstehenden Beratungen über verbesserte Datenschutzregeln zu berücksichtigen.


Schaar fragt: Müssen wir etwa damit rechnen, mit Werbung von Unternehmen überschüttet zu werden, die den Zustand unserer Häuser und Wohnungen über das Internet begutachtet haben und uns ihre Dienste z.B. für Renovierungsmaßnahmen anbieten? Werden Kriminelle den Dienst nutzen, um interessante Objekte auszuspähen? Wie werden eigentlich besonders sensible Einrichtungen wie Frauenhäuser vor Ausforschung geschützt? Brisant wäre es auch, wenn die Bilder für Bonitätsbewertungen herangezogen würden und negative Konsequenzen bei der Kreditvergabe oder bei sonstigen Geschäftsabschlüssen hätten.

Das Unternehmen versichert, dass einzelne Personen oder Autokennzeichen nicht erkennbar sein sollen. Hier sieht Schaar noch Klärungsbedarf. Auch wenn die ins Internet gestellten Aufnahmen verfremdet werden, verfügt der Anbieter über die vollständigen Informationen, einschließlich der Gesichtsbilder und Kfz-Kennzeichen. Kürzlich hat ein US-Bezirksgericht angeordnet, alle Nutzerdaten des Google-eigenen Videoportals Youtube an ein TV-Unternehmen herauszugeben. Wer garantiert, dass staatliche Stellen oder Unternehmen im In- und Ausland die gespeicherten Bilddaten nicht erhalten können?, fragt Schaar.