Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 28. August 2008

Pressemitteilung 25/2008

Schaar begrüßt Kabinettsbeschluss zum Gendiagnostikgesetz

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar begrüßt, dass die Bundesregierung den überfälligen Gesetzentwurf zum Umgang mit genetischen Daten beschlossen hat.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar begrüßt, dass die Bundesregierung den überfälligen Gesetzentwurf zum Umgang mit genetischen Daten beschlossen hat.


Schaar erklärte: „Wir Datenschützer haben in der Vergangenheit wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass der Umgang mit genetischen Daten dringend einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Deshalb begrüße ich den Gesetzentwurf. Von besonderer Bedeutung ist das Verbot von Gentests im Arbeitsleben und in der Versicherungswirtschaft. Es soll gewährleisten, dass Menschen mit genetisch bedingten Risiken nicht benachteiligt werden. Grundsätzlich habe ich dafür Verständnis, dass bei bestimmten Versicherungen (z.B. Lebensversicherungen) bereits bekannte Ergebnisse eines Gentests vor dem Abschluss eines Vertrages verlangt werden können, wenn eine besonders hohe Versicherungssumme vereinbart wird. Allerdings erscheint mir die im Gesetzentwurf vorgesehene Mindestsumme von 300.000 Euro als zu niedrig.


Zu begrüßen ist auch, dass genetische Untersuchungen zukünftig nur durchgeführt werden dürfen, wenn der Betroffene nach umfassender Aufklärung über Zweck und mögliche Konsequenzen in diese Untersuchung eingewilligt hat. Ich begrüße es grundsätzlich, dass die Durchführung heimlicher Gentests zukünftig sanktioniert werden soll. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werde ich dafür eintreten, dass besonders schwerwiegende Fälle nicht bloß als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden; aus meiner Sicht wäre hier eine strafrechtliche Sanktionierung angemessener.


Leider enthält der Gesetzentwurf keine Regelungen zum Umgang mit genetischen Daten für Forschungszwecke. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen werde ich für entsprechende Ergänzungen eintreten.“