Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, 19.11.2008

Pressemitteilung 31/2008

IX. Symposium des BfDI zum Datenschutz in der Telekommunikation am 19. November 2008 in Bonn-Bad Godesberg

Im Mittelpunkt des diesjährigen Symposiums zum Datenschutz in der Telekommunikation stehen die geplanten Änderungen der europäischen ePrivacy-Richtlinie und das neue Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. An dem vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar veranstalteten Symposium nehmen zahlreiche Gäste aus den Telekommunikationsunternehmen sowie Vertreter/ innen der Verbände, der Ministerien und der Landesbeauftragten für den Datenschutz teil.

Im Mittelpunkt des diesjährigen Symposiums zum Datenschutz in der Telekommunikation stehen die geplanten Änderungen der europäischen ePrivacy-Richtlinie und das neue Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. An dem vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar veranstalteten Symposium nehmen zahlreiche Gäste aus den Telekommunikationsunternehmen sowie Vertreter/ innen der Verbände, der Ministerien und der Landesbeauftragten für den Datenschutz teil.

In seiner Einführungsrede begrüßt Schaar die angekündigten Verbesserungen zum Datenschutz bei den Unternehmen: „Die gravierenden Datenpannen und Verstöße der letzten Monate belegen den dringenden Handlungsbedarf beim Schutz persönlicher Daten. Das Datenschutzrecht trägt den Risiken immer umfangreicherer Datensammlungen und immer effektiverer Verknüpfungsmöglichkeiten nur unzureichend Rechnung. Die in Brüssel und Berlin diskutierte Melde- und Informationspflicht bei Datenschutzverstößen gegenüber den Betroffenen und den Datenschutzaufsichtsbehörden könnte bei den Verantwortlichen die Motivation vergrößern, für einen wirksamen Schutz der ihnen anvertrauten Daten zu sorgen. Außerdem erhalten die Betroffenen dadurch die Möglichkeit, eigene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu treffen. Die Ansätze für eine Stärkung von Transparenz und Datenschutz dürfen nicht kleingeredet werden. Der Datenschutz muss besser in den Köpfen verankert und auf allen Funktions- und Hierarchieebenen praktiziert werden.“

Schaar fordert Konsequenzen aus dem vom Bundesverfassungsgericht formulierten neuen Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme: „Das Grundrecht gilt nicht nur für die Online-Durchsuchung, auf die sich das Verfassungsgerichtsurteil ausdrücklich bezieht, sondern hat auch Auswirkungen auf andere staatliche Maßnahmen. Selbst auf die Datenverarbeitung von Unternehmen könnte die Entscheidung ausstrahlen, soweit sie auf ihren IT-Systemen höchstpersönliche Daten verarbeiten. Der Bundestag ist gehalten, die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze in der Gesetzgebung zum Datenschutz und zur Datensicherheit zu konkretisieren.“