Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Berlin/ Bonn, den 10.12.2008

Pressemitteilung 35/2008

Jeder soll selbst bestimmen, was mit seinen Daten geschieht - Gesetzentwurf der Bundesregierung lässt hoffen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit begrüßen den heute von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorgelegten Gesetzentwurf zum Bundesdatenschutzgesetz als längst überfällige Maßnahme zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Datenklau und Datenmissbrauch.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit begrüßen den heute von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorgelegten Gesetzentwurf zum Bundesdatenschutzgesetz als längst überfällige Maßnahme zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Datenklau und Datenmissbrauch.

Wichtigste Maßnahme ist das geplante Verbot der Datenweitergabe zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels ohne Einwilligung der Betroffenen (Abschaffung des Listenprivilegs). Auch von der Einführung eines Datenschutzaudits erhoffen sich die Verbraucher- und Datenschützer eine Eindämmung der Datenpiraterie. Ausnahmen und Schlüpflöcher im Gesetzentwurf könnten die Wirkung jedoch massiv ausbremsen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und vzbv-Vorstand Gerd Billen kritisieren, dass durch die recht großzügigen Ausnahmeregelungen neue Schlupflöcher entstehen.

Billen bemängelt zudem, dass ein Koppelungsverbot nur für marktbeherrschende Unternehmen vorgesehen ist. Was ist ein marktbeherrschendes Unternehmen und warum gilt der Datenschutz nicht auch für kleinere Unternehmen?, fragt er.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert ein generelles Verbot von Geschäften, bei denen die Abwicklung an die Einwilligung zur Datennutzung für Werbung gekoppelt ist. Als nicht nachvollziehbar bezeichneten Schaar und Billen zudem die langen Übergangsfristen von drei Jahren.


Keine ausreichenden Antworten liefert der Gesetzentwurf zum Problem mangelnder Kontroll- und Rechtsdurchsetzung.
Die Anpassung der Rechtslage muss mit einer Stärkung der Aufsichtsbehörden einhergehen, sonst bleiben selbst massive Verstöße gegen Datenschutzvorschriften vielfach folgenlos, so Schaar. Nur eine bessere Ausstattung der Datenschutzaufsichtsbehörden könne diese Vollzugsdefizite abbauen. Zudem müssten die Klagerechte der Verbraucherverbände explizit auch auf den Datenschutz ausgeweitet werden. Billen: Wir können es nicht den einzelnen Verbrauchern überlassen, durch Individualklagen sicherzustellen, dass der Datenschutz in Deutschland nicht mit Füßen getreten wird.