Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 16.12.2008

Pressemitteilung 36/2008

Unzulässig im Ausländerzentralregister gespeicherte Daten über Unionsbürger müssen nach der EuGH-Entscheidung gelöscht werden

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar begrüßt die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Speicherung der Daten über Unionsbürgerinnen und -bürger im Ausländerzentralregister.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar begrüßt die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Speicherung der Daten über Unionsbürgerinnen und -bürger im Ausländerzentralregister.


Schaar sagte: Ich sehe mich in meiner seit vielen Jahren vertretenen Auffassung bestätigt, dass weder statistische Zwecke noch die Kriminalitätsbekämpfung es rechtfertigen, die Daten von Unionsbürgern, die sich in Deutschland aufhalten, generell im AZR zu speichern. Ich erwarte von der Bundesregierung eine umgehende Umsetzung der Vorgaben des EuGH. Die Daten der EU-Bürger/innen müssen unverzüglich dahingehend geprüft werden, ob sie gespeichert bleiben dürfen, falls sie z. B. zur Durchführung aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen erforderlich sind. Im übrigen sind die Daten unverzüglich zu löschen. Sollte eine Löschung aus technisch-organisatorischen Gründen kurzfristig nicht möglich sein, müssen die Daten zumindest gesperrt werden, um unzulässige Verwendungen auszuschließen.


Der EuGH hat heute entschieden, dass

  • die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu statistischen Zwecken nicht dem Erforderlichkeitsgebot im Sinne der europäischen Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten entspricht und

  • die Nutzung der im Register enthaltenen Daten zur Bekämpfung der Kriminalität gegen das Diskriminierungsverbot und damit gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt, da diese Nutzung auf die Verfolgung von Verbrechen und Vergehen unabhängig von der Staatsangehörigkeit abstellt.