Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 26. Januar 2009

Pressemitteilung 4/2009

Informationsfreiheitsbeauftragte: Keine weitere Einschränkung der Transparenz bei Finanzaufsichtsbehörden

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar warnt vor der weiteren Aushöhlung des Informationsanspruchs der Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behörden. Er fordert den Bundestag auf, den Vorschlag des Bundesrates zurückzuweisen, die Informationsfreiheit im Finanzbereich noch weiter einzuschränken.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar warnt vor der weiteren Aushöhlung des Informationsanspruchs der Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behörden. Er fordert den Bundestag auf, den Vorschlag des Bundesrates zurückzuweisen, die Informationsfreiheit im Finanzbereich noch weiter einzuschränken.

Wenn künftig das Recht auf freien Zugang zu Behördenakten, wie es das Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich jedermann gewährt, gegenüber Behörden der Finanz- und Versicherungsaufsicht nicht mehr bestehen soll, wäre dies gerade mit Blick auf die aktuelle Finanzund Bankenkrise völlig inakzeptabel. Gerade im Finanzsektor braucht die Öffentlichkeit mehr und nicht weniger Transparenz. Ich halte es für den falschen Weg, die staatlichen Aufsichtsbehörden aus dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes völlig herauszunehmen. Das Vertrauen in die Arbeit dieser Behörden, die in der öffentlichen Kritik stehen, darf nicht durch Einschränkung der Informationsfreiheit noch weiter erschüttert werden. Informationen, die im Bereich der Finanzaufsicht tatsächlich geheimhaltungsbedürftig sind, wie etwa Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, werden bereits heute durch das Informationsfreiheitsgesetz ausreichend geschützt. Ich rate daher dringend davon ab, die staatlichen Kontrollinstanzen pauschal von der gesetzlichen Verpflichtung zur Offenheit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern auszunehmen.

In diesem Sinne hat sich heute auch die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland in einer Entschließung geäußert.