Bonn/Berlin, 2. Juni 2009
Pressemitteilung 16/2009
Keine halben Sachen beim Datenschutz!
Anlässlich der Verabschiedung eines Gesetzentwurfs zur Verschärfung der Regelungen in der Kreditwirtschaft und beim Scoring durch den Deutschen Bundestag mahnt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, die angekündigten Reformen im Adresshandel und Arbeitnehmerdatenschutz nicht unter den Tisch fallen zu lassen.
Anlässlich der Verabschiedung eines Gesetzentwurfs zur Verschärfung der Regelungen in der Kreditwirtschaft und beim Scoring durch den Deutschen Bundestag mahnt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, die angekündigten Reformen im Adresshandel und Arbeitnehmerdatenschutz nicht unter den Tisch fallen zu lassen.
Mehr Transparenz in der Kreditwirtschaft, bei Auskunfteien und vor allem dem Scoring sind wichtige Verbesserungen für den Einzelnen
sagt Schaar, doch der Missbrauch privater Daten in der Wirtschaft geht leider noch sehr viel weiter. Jetzt darf es nicht bei bloßen Ankündigungen bleiben! Es wäre ein massiver Rückschlag für den Datenschutz, wenn der Deutsche Bundestag die nach den Datenskandalen im letzten Jahr von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht beschließen würde. Alle Verfassungsorgane sind in der Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger wirksam zu schützen. Angesichts der zu Ende gehenden Legislaturperiode wird die Zeit für die überfälligen Entscheidungen sehr knapp.