Bonn/Berlin, 4. Juni 200
Pressemitteilung 17/2009
Schaar: "Regelungen zur "Observierung" von Hartz IV-Empfängern nicht akzeptabel"
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hält es für erforderlich, die neuen Regelungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Außendiensttätigkeit im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV
) nachzubessern. Die neuen Regeln vom 20. Mai 2009 unterscheiden sich in wichtigen Punkten von den bisherigen Vorgaben. Dies betrifft vor allem die Observation von Leistungsempfängern.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hält es für erforderlich, die neuen Regelungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Außendiensttätigkeit im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV
) nachzubessern. Die neuen Regeln vom 20. Mai 2009 unterscheiden sich in wichtigen Punkten von den bisherigen Vorgaben. Dies betrifft vor allem die Observation von Leistungsempfängern.
Schaar sagt: Wegen der erheblichen Intensität solcher Eingriffe ist es fragwürdig, ob hierfür derzeit überhaupt eine Rechtsgrundlage besteht. Heimliche Überwachungsmaßnahmen kommen allenfalls als ultima ratio in Betracht und bedürfen klarer rechtlicher und verfahrensmäßiger Begrenzungen. Ich begrüße es, dass das Ministerium für Arbeit und Soziales und die BA inzwischen angekündigt haben, den entsprechenden Passus aus der Dienstanweisung zu streichen.
Die Darstellung der BA in ihrer heutigen Pressemitteilung, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sei über die neuen Regeln informiert worden, ist nicht zutreffend.