Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 15. Juni 2009

Pressemitteilung 18/2009

Schaar: Bundestag darf Datenschutznovelle nicht scheitern lassen!

Anlässlich der für diese Woche vorgesehenen Befassung des Deutschen Bundestags mit einer Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes appelliert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar an die Abgeordneten, die immer wieder zugesagten Verbesserungen des Datenschutzrechts zu beschließen:


Der Bundestag hat es in der Hand, endlich die notwendigen Konsequenzen aus den Datenschutzskandalen zu ziehen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass die Versprechen für eine Stärkung des Datenschutzes endlich umgesetzt werden. Anderenfalls blieben die Bürgerinnen und Bürger weiterhin unzureichend gegen Datenmissbrauch und immer umfassendere Überwachung geschützt.

Anlässlich der für diese Woche vorgesehenen Befassung des Deutschen Bundestags mit einer Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes appelliert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar an die Abgeordneten, die immer wieder zugesagten Verbesserungen des Datenschutzrechts zu beschließen:


Der Bundestag hat es in der Hand, endlich die notwendigen Konsequenzen aus den Datenschutzskandalen zu ziehen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass die Versprechen für eine Stärkung des Datenschutzes endlich umgesetzt werden. Anderenfalls blieben die Bürgerinnen und Bürger weiterhin unzureichend gegen Datenmissbrauch und immer umfassendere Überwachung geschützt.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Ergebnisse des sog. Datenschutzgipfels vom 4. September 2008 umgesetzt werden. Hervorzuheben sind:

  • Einwilligung bei Datenübermittlungen zu Werbezwecken, zumindest aber Hinweispflicht auf das Widerspruchsrecht gegen Übermittlung und Nutzung von Daten zu Werbezwecken bereits bei Vertragsabschluss und Kennzeichnung der Herkunft von Werbesendungen.
  • Koppelungsverbot: Ein Vertragsabschluss darf nicht - jedenfalls bei marktbeherrschenden Unternehmen - von der Einwilligung in die Datenweitergabe an Dritte abhängig gemacht werden. Damit wird die Freiwilligkeit von Einwilligungen gestärkt.
  • Verbesserte Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung: Viele Skandale der letzten Zeit hatten ihre Ursache in der unkontrollierten Datenweitergabe an Call Center und andere Auftragnehmer.
  • Informationspflicht bei schwerwiegenden Datenschutzpannen: Immer wieder versuchten Unternehmen, Datenschutzverstöße zu verheimlichen. Dies wäre in Zukunft unzulässig.
  • Besonderer Kündigungsschutz für betriebliche Datenschutzbeauftragte: Dadurch wird deren Unabhängigkeit gestärkt und ihr Wirken effizienter.
  • Anordnungsbefugnis der Aufsichtsbehörden, um rechtswidrige Datenverarbeitungen zu untersagen: Dadurch wird die Rechtsstellung der Aufsichtsbehörden erheblich gestärkt, die erstmals wirksame Handlungsmöglichkeiten erhalten und strittige Auslegungsfragen gerichtlich klären lassen können.
  • Erweiterte Bußgeldtatbestände, erhöhte Bußgelder und die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung bei datenschutzwidrigem Verhalten.