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Bonn/Berlin, 14. Juli 2009

Pressemitteilung 22/2009

Fluggesellschaften dürfen nicht als Grenzkontrolleure missbraucht werden

USA, Kanada, Australien, jetzt Großbritannien - immer wieder verlangen Staaten von Fluggesellschaften, dass diese neben den Pass- und Ausweisdaten ihrer Passagiere auch Reservierungsdaten für die Zoll- und Grenzkontrollen übermitteln. Die Fluggesellschaften werden so zu Hilfsorganen ausländischer Zoll- und Grenzbehörden gemacht.

USA, Kanada, Australien, jetzt Großbritannien - immer wieder verlangen Staaten von Fluggesellschaften, dass diese neben den Pass- und Ausweisdaten ihrer Passagiere auch Reservierungsdaten für die Zoll- und Grenzkontrollen übermitteln. Die Fluggesellschaften werden so zu Hilfsorganen ausländischer Zoll- und Grenzbehörden gemacht.

Dem ist der Düsseldorfer Kreis, in dem die für den Datenschutz in der Wirtschaft zuständigen obersten Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, jetzt entgegengetreten. Eine solche Datenübermittlung ist unzulässig.