Bonn/Berlin, 14. Juli 2009
Pressemitteilung 22/2009
Fluggesellschaften dürfen nicht als Grenzkontrolleure missbraucht werden
USA, Kanada, Australien, jetzt Großbritannien - immer wieder verlangen Staaten von Fluggesellschaften, dass diese neben den Pass- und Ausweisdaten ihrer Passagiere auch Reservierungsdaten für die Zoll- und Grenzkontrollen übermitteln. Die Fluggesellschaften werden so zu Hilfsorganen ausländischer Zoll- und Grenzbehörden gemacht.
USA, Kanada, Australien, jetzt Großbritannien - immer wieder verlangen Staaten von Fluggesellschaften, dass diese neben den Pass- und Ausweisdaten ihrer Passagiere auch Reservierungsdaten für die Zoll- und Grenzkontrollen übermitteln. Die Fluggesellschaften werden so zu Hilfsorganen ausländischer Zoll- und Grenzbehörden gemacht.
Dem ist der Düsseldorfer Kreis, in dem die für den Datenschutz in der Wirtschaft zuständigen obersten Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, jetzt entgegengetreten. Eine solche Datenübermittlung ist unzulässig.