Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 31. August 2009

Pressemitteilung 26/2009

Datenschutz ist Chefsache – Wichtige Änderungen des Datenschutzrechts treten am 1. September in Kraft

Am 1. September 2009 treten wichtige Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft.

Am 1. September 2009 treten wichtige Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, erklärt dazu:


„Ich fordere die Verantwortlichen in den Unternehmen dazu auf, die durch die Neuregelung gebotene Chance zu nutzen, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Personenbezogene Daten sind kein beliebig ausbeutbares Wirtschaftsgut. Wer sie erhebt und nutzt muss die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen respektieren. Die neuen Regelungen stellen erheblich gesteigerte Anforderungen an den Umgang mit Verbraucher- und Beschäftigtendaten. Datenschutz muss endlich zur Chefsache werden. Wer dies verkennt, wird zukünftig mit erheblichen Nachteilen rechnen müssen.

Ich erwarte, dass nach der Bundestagswahl unverzüglich weitere Schritte zur Verbesserung des Datenschutzes unternommen werden. Dazu gehören in erster Linie ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz und eine Generalüberholung der in die Jahre gekommenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Für unerlässlich halte ich es auch, die Aufsichtsbehörden so auszustatten, damit sie ihren wachsenden Aufgaben und Anforderungen auch gerecht werden können. Eine gut ausgestattete Aufsicht ist für guten Datenschutz unverzichtbar.“


Die wichtigsten Änderungen, die zum 1. September 2009 in Kraft treten:

  • Strengere Regeln für den Adresshandel
  • Verschärfte Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung (Call Center, Rechenzentren)
  • Aufnahme einer Grundsatzregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz
  • Ausbau der Sanktionsmöglichkeiten der Datenschutzbehörden
  • Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Nähere Einzelheiten zu den Änderungen lesen Sie unter dem neuen Schwerpunkt Aktuelle Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz.