Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Navigation und Service

Bonn/Berlin, den 8. Februar 2010

Pressemitteilung 4/2010

Verzicht auf gemeinsame Abhörzentrale von Polizei und Nachrichtendiensten ist zu begrüßen

Bundesinnenminister de Maizière hat entschieden, die Einrichtungen zur Telekommunikationsüberwachung im Bundesverwaltungsamt nicht auf das Bundesamt für Verfassungsschutz auszudehnen.

Bundesinnenminister de Maizière hat entschieden, die Einrichtungen zur Telekommunikationsüberwachung im Bundesverwaltungsamt nicht auf das Bundesamt für Verfassungsschutz auszudehnen.

Hierzu erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:

Ich begrüße die Entscheidung des Bundesinnenministers ausdrücklich. Eine umfassende Bündelung der Telekommunikationsüberwachung der verschiedenen Sicherheitsbehörden hätte die Grenzen zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten verwischt und das Trennungsgebot verletzt.

Schaar mahnte eine gesetzliche Regelung für die Durchführung von Telekommunikationsüberwachungen für BKA (Bundeskriminalamt) und Bundespolizei durch das Bundesverwaltungsamt an. Diese Kooperation zweier Polizeibehörden stelle eine in besonderer Weise sensible Behördenkooperation dar, die erheblich in das vom Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis eingreife. Sie bedürfe daher einer besonderen gesetzlichen Ermächtigung.