Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, den 18. Februar 2010

Pressemitteilung 7/2010

Unzulässiger Einsatz von Web-Analysediensten bei Krankenkassen abgestellt

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat bei einer stichprobenartigen Überprüfung der Web-Auftritte gesetzlicher Krankenkassen festgestellt, dass vielfach unzulässige Analysedienste zur Reichweitenmessung eingesetzt wurden.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat bei einer stichprobenartigen Überprüfung der Web-Auftritte gesetzlicher Krankenkassen festgestellt, dass vielfach unzulässige Analysedienste zur Reichweitenmessung eingesetzt wurden. Unzulässig sind solche Dienste dann, wenn sie das individuelle Surfverhalten von Nutzern registrieren und auswerten, ohne dass hierüber eine ausreichende Information stattfindet und ohne dass die Nutzer eingewilligt haben. Er konnte erreichen, dass die mehr als hundert Krankenkassen in seinem Zuständigkeitsbereich keine unzulässigen Analyseverfahren mehr verwenden.

Schaar erklärt hierzu:
Website-Anbieter dürfen solche Dienste nicht verwenden, bei denen eine wirksame Wahrnehmung des Rechts auf Widerspruch, Information und Auskunft an die Nutzerinnen und Nutzer unterbleibt oder bei denen die Daten nicht gelöscht werden. Das Kontrollergebnis macht deutlich, wie wichtig datenschutzrechtliche Prüfungen und Beratungen sind.

Schaar befürchtet, dass auch in vielen anderen Bereichen datenschutzwidrige Webanalysedienste genutzt werden und mahnte die Wirtschaft zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.