Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 24. Februar 2010

Pressemitteilung 8/2010

Zugangserschwerungsgesetz: Expertengremium wird nicht bestellt

Gestern ist das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft getreten, das der Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen dienen soll. Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt können aufgrund dieses Gesetzes im Internet gesperrt werden, wenn sie vom Bundeskriminalamt auf eine Sperrliste gesetzt werden.

Gestern ist das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft getreten, das der Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen dienen soll. Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt können aufgrund dieses Gesetzes im Internet gesperrt werden, wenn sie vom Bundeskriminalamt auf eine Sperrliste gesetzt werden. Diese Sperrliste soll dem Gesetz zufolge von einem unabhängigen Expertengremium kontrolliert werden, das vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu bestellen ist.

Da das Bundesministerium des Innern das Bundeskriminalamt angewiesen hat, keine Sperrlisten zu erstellen, sieht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, von der Bestellung des Expertengremiums ab.