Bonn / Berlin, 2. März 2010
Pressemitteilung 9/2010
Lob für das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Vorratsdatenspeicherung erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut aufgezeigt, dass die Sicherung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Fernmeldegeheimnisses angesichts des technologischen Fortschritts immer wichtiger wird.
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Vorratsdatenspeicherung erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut aufgezeigt, dass die Sicherung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Fernmeldegeheimnisses angesichts des technologischen Fortschritts immer wichtiger wird. Das Urteil leistet einen großen Beitrag zur Stärkung des Datenschutzes. Beachtlich ist, dass die Vorschriften nicht nur für verfassungswidrig, sondern für nichtig erklärt wurden. Dies ist die schärfste Form der Rüge, die das Gericht gegenüber dem Gesetzgeber aussprechen kann. Die in Umsetzung des verfassungswidrigen Gesetzes gespeicherten Daten müssen nun unverzüglich gelöscht werden.
Schaar betonte die Bedeutung, die das Bundesverfassungsgericht der Datensicherheit, der Transparenz und dem Rechtschutz zumisst. Insbesondere griffen die Richter die Bedenken des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf, konkrete Mindeststandards zur Datensicherheit gesetzlich vorzuschreiben. Der Gesetzgeber muss eine physisch getrennte Speicherung der Daten, eine anspruchsvolle Verschlüsselung, ein gesichertes Zugriffsregime und eine revisionssichere Protokollierung sicherstellen.
Schaar hob die Aussage des Bundesverfassungsgerichts hervor, dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst werden dürfe. Dies gehöre zur verfassungsrechtlichen Identität Deutschlands. Insofern setzt das Urteil auch Schranken für andere anlasslose Datensammlungen, etwa die Speicherung von Daten von Flugpassagieren. Das gilt auch im Hinblick auf das Handeln der Bundesregierung auf europäischer und internationaler Ebene.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erwartet von der Bundesregierung, dass sie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch bei der anstehenden Modernisierung des Datenschutzrechts berücksichtigt. Dies gilt auch in Bezug auf den Schutz von Kommunikationsdaten bei ihrer Verwendung durch private Unternehmen.
Schaar: Der Staat muss sich nicht nur bei der eigenen Datenverarbeitung zurückhalten, er muss die Bürgerinnen und Bürger ebenso vor einer exzessiven Erfassung und Profilbildung durch nicht-öffentliche Stellen schützen.