Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Navigation und Service

Bonn/Berlin, 15. März 2010

Pressemitteilung 13/2010

Flugpassagierdaten besser schützen - Jetzt ist das EU-Parlament am Zug

Das 2007 geschlossene EU-Abkommen über die Weitergabe von Fluggastdaten (PNR – Passenger Name Records) an die USA wird bisher nur vorläufig angewandt. Nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags kann das EP über die endgültige Inkraftsetzung mitentscheiden. Diese Entscheidung wird derzeit vorbereitet.

Das 2007 geschlossene EU-Abkommen über die Weitergabe von Fluggastdaten (PNR – Passenger Name Records) an die USA wird bisher nur vorläufig angewandt. Nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags kann das EP über die endgültige Inkraftsetzung mitentscheiden. Diese Entscheidung wird derzeit vorbereitet.


Hierzu erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:

"Das Europäische Parlament hat - wie bereits beim SWIFT-Abkommen - erneut die Chance, den Schutz der Daten der Unionsbürgerinnen und -bürger zu verbessern. Handlungsbedarf sehe ich insbesondere im Hinblick auf den Übergang von einem Online-Abruf durch US Behörden (sogenanntes Pull-Verfahren) zu einer durch die Fluggesellschaften aktiv gesteuerten Übermittlung (Push-Verfahren).
Obwohl die Umstellung im Abkommen bis zum 1. Januar 2008 vorgesehen war, bestehen die US Behörden bis heute auf einem uneingeschränkten Online-Zugriff auf die Reservierungssysteme der Fluggesellschaften. Sie haben damit weiterhin Zugriff auf Daten von Flügen außerhalb der USA und auf andere Daten, die nach dem Abkommen nicht übermittelt werden sollen. Dies geschieht, obwohl die Fluggesellschaften und der Reservierungssysteme die technischen Voraussetzungen für eine aktive Übermittlung längst erfüllt haben. In dem fortdauernden Online-Zugriff der US-Behörden sehe ich einen Verstoß gegen das Abkommen, der gegebenenfalls eine Kündigung zur Folge haben müsste."

Wegen des unzureichenden Datenschutzes waren die Regelungen bereits früher durch das Europäische Parlament und die Datenschutzbehörden der EU-Staaten kritisiert worden. Die Kritik richtete sich vor allem gegen den Umfang der übermittelten Daten, die überzogene Speicherungsdauer von 15 Jahren und die unzureichende Zweckbindung.

Das PNR-Abkommen war auch Gegenstand eines Gesprächs, das der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, mit der Datenschutzbeauftragten des US-Heimatschutzministeriums, Mary Ellen Callahan, und mit dem US-Botschafter in Deutschland, Philip D. Murphy, in der vergangenen Woche in Berlin geführt hat.