Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 30. März 2010

Pressemitteilung 15/2010

Was verstecken eigentlich Auskunfteien vor Ihnen?

Viele Unternehmen in Deutschland verdienen Geld durch den Handel mit Ihren personenbezogenen Daten. Es werden nicht nur Adressen verkauft, hier geht es um Handfestes, die Bewertung Ihrer Bonität, also der Frage, ob Sie auch in Zukunft noch zahlungsfähig und zahlungswillig sind. Zum 1. April 2010 werden die Voraussetzungen und Anforderungen an seriöse Bonitätsbewertungen verschärft und die Transparenz dieser Verfahren deutlich erhöht.

Viele Unternehmen in Deutschland verdienen Geld durch den Handel mit Ihren personenbezogenen Daten. Es werden nicht nur Adressen verkauft, hier geht es um Handfestes, die Bewertung Ihrer Bonität, also der Frage, ob Sie auch in Zukunft noch zahlungsfähig und zahlungswillig sind. Zum 1. April 2010 werden die Voraussetzungen und Anforderungen an seriöse Bonitätsbewertungen verschärft und die Transparenz dieser Verfahren deutlich erhöht.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, rät: Nehmen Sie Ihre Rechte wahr! Eine kritische Öffentlichkeit und aufmerksame Bürgerinnen und Bürger sind der wahre Garant für Datenschutz.

Egal, ob Sie einen Handyvertrag abschließen, im Versandhandel bestellen oder ein Konto eröffnen, Ihr Vertragspartner versucht im Vorfeld häufig herauszufinden, ob Sie Ihre vertraglichen Pflichten auch einhalten können. Hierzu bedient er sich Auskunfteien. Deren Informationen können aber alles andere als korrekt sein.

In einer Studie mit erschreckenden Ergebnisses hat das Bundesverbraucherschutzministerium kürzlich durch Stichproben nachgewiesen, dass zum Teil in fast der Hälfte der Fälle die Angaben bei Auskunfteien falsch sind, so Schaar.

Um Ihnen die Wahrnehmung Ihrer Rechte zu erleichtern, finden Sie auf der Homepage des Bundesdatenschutzbeauftragten entsprechende Vordrucke für ein Auskunftsersuchen zu den wichtigsten Auskunfteien in Deutschland. Dort finden Sie auch weitere Hinweise zu den sonstigen Änderungen im Zuge der Novelle.