Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, den 21. April 2010

Pressemitteilung 16/2010

Datenschützer aus aller Welt  fordern besseren Schutz der Privatsphäre beim neuen Dienst „Google Buzz“

Gestern haben in Washington zehn nationale Datenschutzaufsichtsbehörden ihren gemeinsamen Brief an das Unternehmen Google vorgestellt. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gehört zu den Unterzeichnern, die Google auffordern, die Privatsphäre seiner Nutzer besser zu schützen.

Gestern haben in Washington zehn nationale Datenschutzaufsichtsbehörden ihren gemeinsamen Brief an das Unternehmen Google vorgestellt. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gehört zu den Unterzeichnern, die Google auffordern, die Privatsphäre seiner Nutzer besser zu schützen. Durch die Markteinführung des neuen Dienstes „Google Buzz“ ist der bisherige Google Mail-Dienst, der in den meisten Ländern Gmail heißt, zu einem sozialen Netzwerkdienst ausgebaut worden.

Schaar: Durch die unbedachte und voreilige Inbetriebnahme von „Google Buzz“ hat das Unternehmen in gravierender Weise die Datenschutzrechte der Gmail-Nutzer verletzt und zudem deren Telekommunikationsgeheimnis missachtet. Es wurden personenbezogene Informationen der Nutzer offengelegt, ohne dass diese vorher angemessen informiert wurden und somit in der Lage waren, selbst über die Nutzung ihrer Daten zu bestimmen.

Die Einführung neuer Technologien in der Informationswirtschaft ohne angemessene Berücksichtigung der Privatsphäre ist leider kein Einzelfall. So fanden grundlegende datenschutzrechtliche Belange bei Google Street View erst auf Drängen der Datenschutzaufsichtsbehörden Berücksichtigung.

Schaar: Datenschutzfreundliche Standardeinstellungen sind bei neuen Produkten wie „Google Buzz“ oftmals nicht gewährleistet. Ich fordere daher alle Unternehmen, denen personenbezogene Daten anvertraut werden, auf, die grundlegenden Datenschutzprinzipien bereits bei der Konzeption und Entwicklung ihrer neuen Anwendungen zu berücksichtigen. Dies schafft Vertrauen und ist somit auch für die Wirtschaft letztendlich von Interesse.

Der gemeinsame Brief ist von den Datenschutzaufsichtsbehörden von Kanada, Frankreich, Irland, Israel, Italien, Niederlande, Neuseeland, Spanien, Großbritannien und Deutschland unterzeichnet worden.