Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/ Berlin, 24. Juni 2010

Pressemitteilung 29/2010

Europäische Datenschützer: Online-Werbung nur unter Beachtung des Datenschutzes!

Online-Werbung spielt bei der Finanzierung von Internetdiensten eine immer wichtigere Rolle. Vor allem kostenlose Internetdienste (etwa Suchmaschinen und soziale Netzwerke) finanzieren sich überwiegend durch gezielte, auf die Interessen der Nutzer zugeschnittene Werbung.

Online-Werbung spielt bei der Finanzierung von Internetdiensten eine immer wichtigere Rolle. Vor allem kostenlose Internetdienste (etwa Suchmaschinen und soziale Netzwerke) finanzieren sich überwiegend durch gezielte, auf die Interessen der Nutzer zugeschnittene Werbung. Sie basiert ganz wesentlich auf der Registrierung und Auswertung des individuellen Surfverhaltens. Immer mehr personenbezogene Daten werden dabei zu immer umfassenderen und aussagekräftigen Nutzungsprofilen zusammengeführt. Deshalb hat die Artikel 29-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten eine Stellungnahme zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen für Werbe-Netzwerke und Anbieter von Internetseiten veröffentlicht.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, der Mitglied der Art. 29-Gruppe ist, erklärt hierzu:

Leider werden die europarechtlichen Vorgaben beim „behavioural advertising“ häufig nicht beachtet. Dies gilt insbesondere für die Vorgabe, dass cookies nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers auf dessen Rechner abgelegt werden dürfen. Auch die Information über die Sammlung von Nutzerdaten ist häufig mangelhaft. Wir haben deshalb in unserer Stellungnahme die einschlägigen datenschutzrechtlichen Anforderungen klargestellt. Unser Papier soll helfen, Online-Werbung und Datenschutz in Einklang zu bringen. Die Datenschutzbehörden werden europaweit verstärkt darauf achten, dass die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.