Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, den 18. August 2010

Pressemitteilung 35/2010

Google Street View: Schaar fordert Schaffung eines Widerspruchsregisters und
Profilbildungsverbot

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hält verbesserte Regelungen zum Datenschutz im Internet für dringend erforderlich und erwartet – nach Ablehnung der Bundesratsinitiative zu Street View – von der Bundesregierung nun die zügige Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs. Er spricht sich insbesondere für ein zentrales Widerspruchsregister gegen Veröffentlichungen persönlicher Daten im Internet und für ein ausdrückliches Verbot der Bildung von Persönlichkeitsprofilen aus.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hält verbesserte Regelungen zum Datenschutz im Internet für dringend erforderlich und erwartet – nach Ablehnung der Bundesratsinitiative zu Street View – von der Bundesregierung nun die zügige Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs. Er spricht sich insbesondere für ein zentrales Widerspruchsregister gegen Veröffentlichungen persönlicher Daten im Internet und für ein ausdrückliches Verbot der Bildung von Persönlichkeitsprofilen aus.


Schaar erklärte dazu: Es kann nicht angehen, dass Widerspruchsrechte vom Goodwill der jeweiligen Unternehmen abhängen. Nicht akzeptabel wäre es auch, dass die Betroffenen separat gegenüber allen Anbietern entsprechender Dienste der Veröffentlichung widersprechen müssen. Durch ein zentrales Widerspruchsregister könnte sichergestellt werden, dass ein einziger Widerspruch die Betroffenen gegen die Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten im Internet schützt. Ein solches Widerspruchsregister könnte zum Beispiel bei der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Stiftung Datenschutz eingerichtet werden.


In diesem Zusammenhang wendet sich Schaar auch gegen die Bildung von Persönlichkeitsprofilen: Ein Verbot der Bildung von Persönlichkeitsprofilen könnte etwa dazu beitragen, dass die Daten über Mieter oder Eigentümer von veröffentlichten Gebäuden nicht mit anderen persönlichen Informationen zusammengeführt und ausgewertet werden. Die Verknüpfung von personenbezogenen Daten sollte nur dann zulässig sein, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind oder wenn ein Gesetz dies ausdrücklich vorschreibt.


Der Bundesrat hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, durch den gesetzliche Rahmenbedingungen für flächendeckende Aufnahmen von Straßenansichten und deren Veröffentlichung im Internet durch Dienste wie Google Street View geschaffen werden sollen. Die Bundesregierung hat den Entwurf in ihrer heute beschlossenen Stellungnahme nicht befürwortet.