Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/ Berlin, 9. September 2010

Pressemitteilung 37/2010

Sicherheitsgesetze überprüfen!

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA wurden auch die deutschen Sicherheitsbehörden mit zahlreichen neuen Befugnissen ausgestattet. Viele der gesetzlichen Regelungen sind in ihrer Geltung allerdings zeitlich befristet und vor deren Verlängerung einer Evaluierung zu unterziehen.

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA wurden auch die deutschen Sicherheitsbehörden mit zahlreichen neuen Befugnissen ausgestattet. Viele der gesetzlichen Regelungen sind in ihrer Geltung allerdings zeitlich befristet und vor deren Verlängerung einer Evaluierung zu unterziehen.

Hierzu erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:

Der Staat beschränkt sich nicht mehr darauf, Straftaten zu verfolgen und konkrete Gefahren abzuwehren. Polizei und Nachrichtendienste sind zunehmend weit im Vorfeld der Gefahrenabwehr tätig und erheben dabei anlasslos, oftmals sogar massenhaft, personenbezogene Daten. Davon sind in starkem Maße auch unbescholtene Bürgerinnen und Bürger betroffen, die nichts mit dem Terrorismus zu tun haben und gegen die keinerlei Verdacht vorliegt, dass sie eine andere schwere Straftat begangen haben oder planen. Es ist deshalb an der Zeit, die seit 2001 eingeführten Befugnisse einer ergebnisoffenen, unabhängigen wissenschaftlichen Überprüfung zu unterziehen. Eine Evaluierung durch die die Sicherheitsgesetze vollziehende Gewalt selbst, wie in den vergangenen Jahren geschehen, hielte ich nicht für akzeptabel.

Schaar verweist darauf, dass der Gesetzgeber wesentliche, besonders eingriffsintensive Befugnisse zeitlich befristet und deren Fortgeltung von einer zuvor durchzuführenden Evaluierung abhängig gemacht hat. Nur so kann festgestellt werden, welche Eingriffe und Beschränkungen des Datenschutzes wirklich zur Verbesserung der inneren Sicherheit erforderlich sind und wo sich die Erwartungen des Gesetzgebers nicht erfüllt haben, so dass ein Fortbestand der entsprechenden Befugnisse nicht gerechtfertigt ist.

Dies setzt eine systematische, ergebnisoffene und wissenschaftlich fundierte Überprüfung auf der Grundlage eines umfassenden Bewertungsansatzes durch unabhängige Experten voraus. Nur so entsteht eine Bewertungsgrundlage, die den Gesetzgeber in die Lage versetzt über den Fortbestand bestehender Regelungen zu entscheiden.

Kernpunkte der neuen Sicherheitsarchitektur sind die Terrorismusbekämpfungsgesetze von 2002 und 2006 mit weit gehenden Befugniserweiterungen für die Nachrichtendienste, die im März 2007 eingeführte Anti-Terror-Datei, in der Polizei und Nachrichtendienste erstmals ihre Erkenntnisse in einer gemeinsamen Datenbank verarbeiten, die dem Bundeskriminalamt eingeräumten präventiven Eingriffsbefugnisse u. a. zur Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung sowie zur Online-Durchsuchung informationstechnischer Systeme und die Kooperationszentren, in denen Polizei und Nachrichtendienste eng zusammenarbeiten. Seit November 2007 werden Fingerabdrücke und digitale Gesichtsbilder in Reisepässen, und demnächst auch in Personalausweisen gespeichert. Zu den mit der Terrorismusbekämpfung begründeten Maßnahmen gehören auch die durch eine EG-Richtlinie vorgeschriebene Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten, ferner die Übermittlung von Flugpassagierdaten und von Finanztransaktionsdaten in die USA.